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Eine Computergrafik zum Thema Gesichtserkennung (l), eine Darstellung einer DNA-Doppelhelix (M) und ein symbolischer Fingerabdruck (im Hintergrund) sind auf einem Monitor zu sehen. (Symbolbild)

© dpa/Sven Hoppe

Trotz rechtlicher Hürden: Berliner Staatsanwaltschaft hat Gesichtserkennungssoftware bereits für Ermittlungen genutzt

Nach dem Fahndungserfolg zur RAF hatten Polizeigewerkschaften kritisiert, dass moderne Software zur Gesichtserkennung kaum genutzt werden dürfe. Tatsächlich werden Systeme eingesetzt – aber selten.

Gesichtserkennungssoftware, die zuletzt durch die Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ins Gespräch kam, ist von der Berliner Staatsanwaltschaft trotz rechtlicher Hürden bereits bei konkreten Ermittlungen eingesetzt worden. Methoden zur automatischen Gesichtserkennung seien in zwei großen Ermittlungsverfahren zu „grenzüberschreitender Bandenkriminalität“ genutzt worden, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage.

Es habe sich „um ein System von fest installierten sowie mobil auf Kraftfahrzeugen betriebenen Kameras“ gehandelt, hieß es weiter. Mit den Kameras seien Fotos von Personen und Autos erstellt und abgeglichen worden. Sowohl Technik als auch Personal, also Polizisten, seien „in Amtshilfe“ zur Verfügung gestellt worden. Sie stammten also nicht aus Berlin, sondern aus einem anderen Bundesland, vielleicht ging es auch um die Zusammenarbeit mit einem Nachbarstaat. Konkreter wurden die Ermittlungen nicht erläutert. Der Einsatz sei auf Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten erfolgt.

Nach der Festnahme von Klette war bekannt geworden, dass Journalisten und ein IT-Experte Fotos von ihr bei Aktivitäten in Berlin schon Monate zuvor im Internet entdeckt hatten. Diskutiert wurde die Frage, warum das der Polizei nicht schon längst gelungen war. Die Polizei verwies auf hohe rechtliche Hürden, nach denen es nicht immer erlaubt sei, mit bestimmten Programmen das Internet nach Fotos zu durchsuchen.

Die Polizeibehörden vergleichen allerdings Fotos von nicht bekannten Verdächtigen mit dem „bundesweiten Datenbestand aller erkennungsdienstlich behandelten Personen“, um so den betreffenden Menschen zu identifizieren. Das werde auch beim Berliner LKA so praktiziert. (dpa)

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