
© Kai-Uwe Heinrich
Angriff am Schlesischen Tor: U-Bahn-Treter bekommen Haftstrafe
Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen hatten die beiden 27-Jährigen im Mai 2015 einen Mann brutal zusammengeschlagen. Nun bekommen sie Haftstrafen.
Stand:
Der junge Italiener hatte einen Becher in der einen und einen Croissant in der anderen Hand, als er auf einer Treppe im U-Bahnhof Schlesisches Tor angegriffen wurde. Knapp drei Jahre später sind am Mittwoch zwei 27-Jährige verurteilt worden. Für zwei Jahre und drei Monate soll Erdal T. ins Gefängnis. Gegen Benjamin W. erging eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Die Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigten bereits Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten an. W. und T. seien zunächst ohne eigene Schuld in eine Auseinandersetzung mit unbekannt gebliebenen Männern geraten, sagte die Richterin. Kurz darauf hätten sie den Italiener attackiert. „Aber das Opfer hatte gar nichts mit dem Geschehen zuvor zu tun.“ Die Angeklagten hätten sich nicht in einer Notwehrsituation gefunden.
Der Italiener kam am 9. Mai 2015 von einer Party. Plötzlich die Gewalt wie aus dem Nichts: Durch einen Faustschlag ins Gesicht durch W. prallte er mit dem Hinterkopf auf das Geländer. Als er am Boden lag, griff Mittäter Erdal T. brutal ein und trat zu. Dann noch einmal – laut Anklage von oben auf den Kopf. Einen dritten Tritt verhinderte ein Zeuge, der T. wegzog.
Angeklagter spricht von "Aussetzer"
Das Gericht sprach W. nun der Körperverletzung schuldig, im Falle von T. liege eine gefährliche Körperverletzung vor. Die Angeklagten hatten die Gewalt gestanden, bereut und auch 5000 Euro an den Geschädigten gezahlt. Er habe „explosiv gehandelt“, sagte W. Er und sein Freund seien zuvor leider „angetanzt“ worden. Von einem „Aussetzer“ sprach T., der unter Bewährung stand.
Strafrechtlich aber seien sie nicht zu verurteilen, so die Verteidiger. Nach erheblichem Konsum von Alkohol und Drogen habe W. den Italiener irrtümlich jener Gruppe zugeordnet, die ihn zuvor attackiert hatte. Der Anwalt von T. sagte, sein Mandant sei „nicht bei sich gewesen“ und habe sich nicht steuern können.
Mit schweren Kopfverletzungen kam der Italiener in ein Krankenhaus. Bis heute leide er immer wieder unter Schmerzen, sagte er im Prozess, auf den er lange warten musste. Erst im Herbst 2016 kam es zu einer Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern aus Überwachungskameras. Kurz darauf stellten sich die Angeklagten.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: