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Die Dieselfahrverbote werden in Berlin nur langsam vorbereitet.

© dpa / Marijan Murat

Stickoxid-Belastung: Und die Dieselautos fahren noch

Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Berliner Senat Verzögerungstaktik in Bezug auf den Luftreinhalteplan vor. Der Senat weist die Vorwürfe zurück.

Der Berliner Senat hält die gerichtlich angeordnete Frist für die Novelle des Luftreinhalteplans – und damit für die Einführung von Dieselfahrverboten – nicht ein. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag aufmerksam gemacht. Der Verband wirft dem Senat eine gezielte Verzögerungstaktik bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans vor und droht nun mit einem Vollstreckungsverfahren. In einem solchen Verfahren kann das Gericht gegen den Senat Bußgelder verhängen.

Der Entwurf zur Luftreinhaltung hätte spätestens Anfang Februar vorliegen müssen

Anfang Oktober hatte das Verwaltungsgericht Berlin für elf Straßenabschnitte in der Berliner Innenstadt Fahrverbote für ältere Dieselautos angeordnet und dem Senat dafür eine Frist gesetzt. Bis Ende März hätte das Land Berlin alle nötigen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid ergreifen müssen. „Bis heute ist noch nicht einmal ein Entwurf fertig“, erklärte die Umwelthilfe nun.
Ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung erklärte am Dienstag: „Wir arbeiten seit Monaten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Entwurfs.“ Der Entwurf soll „frühestens Mitte April“ öffentlich ausgelegt werden. Danach können sich Verbände und Bürger vier Wochen dazu äußern. „Der Senat wird daher die vom Gericht verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich noch länger, überschreiten“, kritisierte die Umwelthilfe. Um den Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat den Entwurf spätestens Anfang Februar in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr weist Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe zurück

Der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung nannte vom Gericht gesetzten Fristen „sehr kühn“. Die Verspätung betrage nur „wenige Wochen“. Die Verwaltung arbeite bereits an der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Dazu zählten die Nachrüstung des städtischen Fuhrparks mit Stickoxid-Katalysatoren und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. „Falls die DUH uns verklagt, werden wir beweisen: Es ging wirklich nicht schneller.“ Der ADAC geht davon aus, dass die Dieselfahrverbote – wie vom Senat Mitte März angekündigt – spätestens im Juni greifen.

Umgesetzt sind die Fahrverbote bislang nur in Hamburg und Stuttgart. In zahlreichen anderen Städten ist die Umsetzung noch offen - beispielsweise in Bonn, Essen, Frankfurt am Main und Gelsenkirchen - oder wurde aufgeschoben wie in Köln und Mainz.

(mit afp, epd)

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