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Ein Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus soll klären, ob bei der Vergabe von Mittel für Projekte gegen Antisemitismus alles mit rechten Dingen zuging.

© Christoph Soeder/dpa

Untersuchungsausschuss zu Fördergeldaffäre: Berliner Abgeordnetenhaus prüft mögliches Fehlverhalten

Linke und Grüne kritisieren die Vergabe von Fördermitteln in Berlin. Ein neuer Untersuchungsausschuss soll nun Transparenz schaffen und Zeugen befragen.

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit der Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus beschäftigen soll. Einen entsprechenden Antrag hatten Grüne und Linke gestellt. Die Wahl der Mitglieder soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Laut Gesetz kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ihn beantragt. Grüne und Linke werfen dem früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) vor, Fördermittel für Projekte gegen Antisemitismus nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben und damit gegen Haushaltsregeln verstoßen zu haben.

Gab es nicht erlaubte Einflussnahme?

Dabei geht es um eine Größenordnung von mehr als drei Millionen Euro aus einem Etat der Kulturverwaltung für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“. Im Fokus der Kritik steht eine Liste mit 18 Projekten gegen Antisemitismus, die die CDU bei der Kulturverwaltung eingereicht hat. 

Die Partei hat geltend gemacht, sie habe auf diese Weise verhindern wollen, dass 2025 Fördergeld verfalle, so wie im Jahr davor. Nach ihrer Darstellung handelt es sich dabei aber nicht um unerlaubte Einflussnahme.

Der Untersuchungsausschuss soll aus neun Mitgliedern bestehen – jeweils drei aus der CDU-, zwei aus der SPD- und der Grünen-Fraktion sowie ein Mitglied aus dem Kreis der Linke- und der AfD-Abgeordneten. Hinzu kommen neun Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, „im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses einzelne Tatbestände aufzuklären“. Er darf dazu unter anderem Zeugen befragen. Der neue Ausschuss soll baldmöglichst die Arbeit aufnehmen und im Sommer 2026 einen Abschlussbericht vorlegen. (dpa)

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