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Das Berliner Verwaltungsgericht hat über die Schutzansprüche russischer Wehrpflichtiger entschieden, denen ein Einsatz im Krieg Russlands in der Ukraine droht. (Archivbild)

© Paul Zinken/dpa

Urteil am Verwaltungsgericht Berlin: Russische Wehrdienstpflichtige haben Schutzanspruch in Deutschland

Welche Rechte haben russische Männer in Deutschland, die zum Grundwehrdienst in Russland eingezogen werden könnten? Das Berliner Verwaltungsgericht will sie davor schützen.

Stand:

Russische Männer in Deutschland, denen in der Heimat der Grundwehrdienst und eine Einziehung in den Ukraine-Krieg droht, dürften nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts in Deutschland bleiben. Ihnen steht nach zwei Urteilen ein besonderer Schutz zu. 

Die Bundesrepublik Deutschland muss demnach solche russischen Männer als schutzberechtigt anerkennen. Die beiden Urteile hat die 33. Kammer des Gerichts bereits am 20. Januar (Az.: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A) gesprochen. 

Asylgesetz ermöglicht solchen Schutz

Die Russen sind demnach sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte nach dem Asylrecht. Das ist der Fall, wenn Betroffene stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können. 

Mehrere Männer aus Russland hatten diesen Schutzstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt. Die Behörde hatte die Anträge nach Gerichtsangaben abgelehnt. Deswegen klagten die Männer - mit Erfolg.

Aus Sicht des Gerichts ist es wahrscheinlich, dass die Kläger nach ihrer Rückkehr nach Russland gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden. Dort müssten sie unter anderem damit rechnen, zu völkerrechts- oder menschenrechtswidrigen Handlungen gezwungen zu werden, so das Gericht. Neueste Erkenntnisse zeigten, dass der russische Staat vermehrt darauf setze, Grundwehrdienstleistende zum Vertragsabschluss mit den russischen Streitkräften zu nötigen, um sie dann an die Front in der Ukraine zu schicken.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es kann eine Zulassung auf Berufung in der nächsthöheren Instanz - dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg - beantragt werden. Mit seinen Entscheidungen weicht das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben von anderslautenden Urteilen des OVG vom August 2024 ab. (dpa)

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