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Waben wagen. Unter Bienen grassiert die Faulbrut.

© Jens Büttner/ZB/dpa

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Imker muss seine Bienen töten

Zwei seiner Bienenvölker waren krank, da sollte er auch die anderen töten: Weil einem Imker die Anweisung vom Amt nicht passte, zog er vor Gericht.

Ein Berliner Hobby-Imker muss auf eine gerichtliche Anweisung hin seine Bienenvölker töten. In einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Mann dazu verpflichtet, einer entsprechenden amtstierärztlichen Anordnung Folge zu leisten, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Bei zwei der insgesamt zehn Völker des Bienenzüchters war im November die sogenannte Amerikanische Faulbrut (Paeniebacillus larvae) festgestellt worden. Daraufhin hatte der zuständige Amtstierarzt die Tötung aller Völker angeordnet. Der Imker„schwefelte“ aber nur die zwei befallenen Bienenvölker „ab“ und zog vor Gericht, weil er die Tötung der nicht befallenen Bienen unverhältnismäßig fand.

Zehn Völker betroffen

Die Verwaltungsrichter bestätigten jedoch die Rechtmäßigkeit der Anordnung (VG 24 L 466.18). Nach der Bienenseuchenverordnung dürfe die zuständige Behörde grundsätzlich die Tötung seuchenkranker Bienenvölker anordnen, hieß es zur Begründung. Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut müssten stets das ganze Volk und den damit im Zusammenhang stehenden Bienenstand des Imkers umfassen. Eine Übertragung des Erregers sei nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich. (epd)

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