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Am Tiergarten wurde in den Wochen nach dem Mord mit Blumen und Kerzen an Susanne Fontaine erinnert.

© Lars von Törne

Tod im Tiergarten: Urteil gegen Mörder von Susanne Fontaine rechtskräftig

Der Tschetschene Ilyas A. hatte gegen seine Verurteilung wegen des Tiergarten-Mordes Revision eingelegt. Die hat jetzt der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Die Verurteilung des Mörders der Berliner Kunsthistorikerin Susanne Fontaine rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt mitgeteilt. Das Berliner Landgericht hatte im vergangenen Juni einen zur Tatzeit 18-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es wie berichtet als erwiesen an, dass der Tschetschene Ilyas A. die 60-Jährige im September 2017 im Tiergarten ermordet hatte.

Der Angeklagte hatte demnach Susanne Fontaine am späten Abend des 5. September 2017 im Tiergarten unweit des Bahnhofs Zoo von hinten angegriffen und erwürgt. Fontaine war nach einem Gaststättenbesuch auf dem Weg zu einer Bushaltestelle. Ilyas A. raubte ihr nach Überzeugung des Gerichts das Smartphone und mindestens zwei Euro. Die Leiche versteckte er in einem Gebüsch.

Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer Straftat

Das Landgericht hatte drei Mordmerkmale angenommen, wie der Bundesgerichtshof in seiner Zusammenfassung schreibt: Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer Straftat. "Weil in dem Angeklagten keine Entwicklungskräfte in größerem Umfang mehr wirksam seien und er somit einer erzieherischen Einflussnahme nicht mehr zugänglich sei, hat es nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht angewendet."

Die nach § 106 Abs. 1 JGG dann grundsätzlich mögliche Strafmilderung habe das Gericht abgelehnt, "weil angesichts der bisherigen Entwicklung des Angeklagten, bei dem vielfältige erzieherische Hilfen gescheitert seien, eine Wiedereingliederung nicht zu erwarten" sei. Das Landgericht habe den Angeklagten deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dagegen hatte Ilyas A. Revision eingelegt. Die hat der Bundesgerichtshof jetzt entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts "als offensichtlich unbegründet verworfen." Das Urteil des Landgerichts Berlin sei damit rechtskräftig.

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