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Silvio S. geht mit einer Aktenmappe vor seinem Gesicht in einen Verhandlungssaal des Landgerichtes Potsdam.

© Julian Stähle/dpa

Mord an Elias und Mohamed: Urteil gegen Silvio S. rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat den Einspruch zurückgezogen. Revision war beantragt worden, weil keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.

Das Urteil im zweiten Prozess gegen Kindermörder Silvio S. ist rechtskräftig. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Potsdam, Sabine Dießelhorst, am Freitag mit. Demnach habe die Staatsanwaltschaft die gegen das Urteil des Landgerichts vom 28. Juni eingelegte Revision zurückgenommen.

Das Landgericht hatte wie schon im ersten Prozess 2016 keine Sicherungsverwahrung für den 36-Jährigen angeordnet – allerdings die Möglichkeit der nachträglichen Verhängung von Sicherungsverwahrung eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte erneut Revision gegen das Urteil eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Damit hätte sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall befassen müssen.

Silvio S. hat den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin 2015 entführt, missbraucht und getötet. Vor einer möglichen Haftentlassung in vielleicht 20 Jahren soll das Gericht mithilfe eines Gutachtens nun prüfen, ob Silvio S. weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

Marion Kaufmann

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