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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozess im Berliner Landgericht: Vater mit Beil erschlagen – 40-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt

Weil er seinen Vater mit einem Beil erschlagen hat, ist Björn L. des Totschlags schuldig gesprochen wurden. Es war nicht das erste Mal, dass er getötet hat.

Stand:

Der Sohn hatte Zutaten für ein gemeinsames Burger-Essen eingekauft, als er zum Vater kam. Sie tranken und sahen sich dann alte Dias an. Der Nostalgieabend aber endete tödlich. Björn L. griff seinen 73 Jahre alten Vater an mit einem Beil. Vier wuchtige Hiebe.

Er tötete zum zweiten Mal. Das Landgericht sprach den 40-jährigen L. am Dienstag des Totschlags schuldig. Acht Jahre Haft ergingen für die Tat, bei der Alkohol eine Rolle spielte. Es wurde die Unterbringung von L. in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Auch auf anschließende Sicherungsverwahrung entschied das Gericht – diese aber soll nur vollstreckt werden, wenn die Maßregel ohne Erfolg bleibt und Björn L. seine Alkoholsucht nicht überwindet. Für den Fall sei er gefährlich, würde möglicherweise einen dritten Menschen töten.
Björn L., ein Zwei-Meter-Mann, hat mehr als 20 Vorstrafen. Schon in der Schule fiel er auf. Dann reihte sich eine Gefängnisstrafe an die nächste. Immer wieder ging es um Gewalttaten im Suff. Mit 19 Jahren tötete er einen 80-jährigen Berlin-Besucher.

Das Opfer erlitt so viele gebrochene Knochen und innere Verletzungen, wie es Gerichtsmediziner sonst nur nach Verkehrsunfällen oder Stürzen aus großer Höhe kennen.

Es vergingen 13 Jahre, bis L. überführt wurde. Eine an der Leiche sichergestellte Spur führte durch ein neues DNA-Verfahren zu L. und einem Mordprozess. Das Gericht entschied auf Totschlag und eine fünfjährige Jugendstrafe. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der bei der Tat 19-Jährige spontan handelte, betrunken und vermindert schuldfähig war, hieß es.

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Er wurde im September 2018 aus der Haft entlassen und zog zu seinem Vater, der seit Jahrzehnten in einer Drei-Zimmer-Wohnung in der Eisenacher Straße in Schöneberg lebte. Ihre Beziehung war schwierig, seit der Kindheit habe es einen Konflikt gegeben, so das Gericht. Weil der Vater den Sohn nicht vor einem Übergriff geschützt habe.

Als L. nach der Haft einzog, habe er ein kleines Zimmer bekommen – „im Zusammenleben arrangierte man sich“, hieß es weiter im Urteil. Doch dann ein unvorhergesehener Streit im letzten April – offen sei geblieben, wodurch er ausgelöst wurde. L. habe dann mit einem Beil zugeschlagen. Mordmerkmale wie Heimtücke seien im Prozess nicht festgestellt worden.

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Nachbarn alarmierten am 20. Mai die Polizei. Die Leiche wurde im Mittelzimmer gefunden. Ermittler fanden schnell die mutmaßliche Tatwaffe: Im Garderobenschrank lag ein Beil mit „blutsuspekten Anhaftungen“.

L. hatte im Prozess erst geschwiegen, dann die Tat gestanden. Laut einem Gutachten war er wegen seiner Alkoholisierung und einer Persönlichkeitsstörung in der Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert. Auch Staatsanwalt und Verteidiger hatten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert.

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