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Verdacht der Untreue in Berlin: Anklage gegen Ärzte-Funktionäre

Die Staatsanwaltschaft hat wegen Untreue den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin angeklagt. Seit 2011 war um Boni an die drei Mediziner gestritten worden.

Für viele Ärzte dürfte das ein Signal sein. Die Staatsanwaltschaft hat die drei Vorstände der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin wegen Untreue angeklagt. Dem Vernehmen nach soll auch der Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV, das sogenannte 40-köpfige Ärzteparlament, unter Anklage stehen. Hintergrund sind die je 183.000 Euro, die jeweils KV-Chefin Angelika Prehn, ihr Vize Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke 2011 als Übergangszahlung erhielten, obwohl sie voraussichtlich bis 2017 im Amt bleiben. Weil die Mehrheit der für das Geld zuständigen Vertreterversammlung das abgesegnet hatte, ist eben auch deren Vorsitzender ins Visier geraten.

Erst im Zivilrecht gescheitert, nun auch im Strafrecht?

In der Branche hatte kaum noch jemand mit einer Anklage gerechnet, obwohl die KV-Spitze zuvor schon in einem Zivilverfahren gescheitert war: Begründet hatte die KV die vorgezogene Auszahlung nämlich damit, dass der frühere rot-rote Senat während der ersten Amtszeit der drei KV-Chefs beschlossen hatte, dass künftig sechs Monatsgehälter nach Ende der Funktionärsarbeit reichen müssen. Diesen Abzug habe die KV für die Amtszeit von 2005 bis 2011 ausgleichen wollen. Der für die rechtliche Aufsicht zuständige Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) wies aber an, das Geld zurückzuzahlen. Dagegen klagte der KV-Vorstand – wenig erfolgversprechend. Als der Fall 2012 beim Landessozialgericht landete, zogen die Funktionäre ihre Klage bald zurück. Damit galt Czajas Verpflichtungsbescheid weiter: Prehn, Kraffel und Bratzke überwiesen das Geld zurück in die KV-Kasse.

Die Berliner Ärzte Prehn, Kraffel, Bratzke.
Die Berliner Ärzte Prehn, Kraffel, Bratzke.

© dpa

Der KV-Vorstand äußerte sich am Freitag nicht. Angelika Prehn teilte in einer persönlichen Erklärung mit: „Ich nehme die Anklage zur Kenntnis. Die Vorwürfe sind unbegründet.“ Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wolle sie sich nicht zu Details äußern.

Alle Kassenärzte müssen Beiträge an die KV errichten

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Ärzte und unterliegt öffentlichem Recht. Alle rund 8000 in Berlin niedergelassenen Mediziner, die gesetzlich Versicherte versorgen, müssen ihr angehören. Die KV ist für Praxiszulassungen zuständig. Sie verteilt auch die Krankenkassengelder als Honorare an die Praxen. Die Gehälter des dreiköpfigen Vorstandes werden aus einer Pauschale bezahlt, die alle Kassenärzte an die KV zahlen. Diese Abgaben, so der Verdacht, habe der Vorstand womöglich durch die hohen Prämien veruntreut. Patienten sind nicht betroffen, allerdings stammen die Ärztehonorare letztlich aus Versicherungsbeiträgen.

Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier.

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