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Ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen einen Bundespolizisten ist nach kurzer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen eine Geldauflage von 2.500 Euro eingestellt worden. (Symbolbild)

© Monika Skolimowska/dpa

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt: Berliner Polizist gesteht grundlose Gewalt gegen Obdachlosen

Ein Polizist verletzte einen obdachlosen Mann, als dieser bereits gefesselt war. Vor Gericht gesteht der Beamte – und muss lediglich eine Geldauflage zahlen.

Stand:

Ein Berliner Polizeibeamter hat in einem Prozess um Körperverletzung im Amt grundlose Gewalt gegen einen bereits gefesselten Mann zugegeben. Er habe in der stressbehafteten Situation die Kontrolle verloren und bedauere den Vorfall zutiefst, erklärte der 41-Jährige über seine Anwältin. Zu einer Verurteilung kam es nicht. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen eine Geldauflage von 2.500 Euro ein.

Der 41-Jährige und weitere Beamte hatten am 17. Oktober 2024 vor dem Berliner Hauptbahnhof einen obdachlosen Mann abgeführt. Weil dieser aggressiv auftrat und sich nicht beruhigen ließ, seien ihm Handschellen angelegt worden, so die Anklage. Polizisten hätten ihn in das dortige Bundespolizeirevier geführt.

Als er vor der Zelle fiel, habe der Angeklagte den am Boden liegenden Mann gegen den Oberkörper getreten und mit der Hand gegen den Kopf geschlagen. 

Der Angeklagte erklärte weiter, zu der Gewalt sei es gekommen, als der bereits wegen früherer Vorfälle mit einem Hausverbot belegte Mann nach ihm getreten habe. Der Vorfall habe ihm gezeigt, „wie wichtig Selbstbeherrschung in meinem Beruf ist“, so der 41-Jährige.

An den Geschädigten habe er inzwischen 500 Euro zur Wiedergutmachung überwiesen. Ein Betreuer des Opfers hatte dem Gericht mitgeteilt, dass für den Mann „der Sachverhalt damit erledigt ist“. (dpa)

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