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Der Mörder Silvio S. steht in Handschellen und einer Aktenmappe vor dem Gesicht in einen Verhandlungssaal des Landgerichtes Potsdam.

© Ralf Hirschberger/dpa

Prozess um Silvio S.: Verfahren um Kinderdoppelmord zieht sich hin

Der Opferanwalt gibt nicht auf: Er will den Kinderdoppelmörder in Sicherungsverwahrung bringen.

Der Revisionsprozess gegen den Kinderdoppelmörder Silvio S. nimmt immer neue Wendungen – und wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als bisher gedacht. Grund ist eine Serie von neuen Beweisanträgen, die Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz, der die Familie des ermordeten Flüchtlingskinds Mohamed vertritt, am Freitag im Potsdamer Landgericht stellte. Damit will Schulz nachweisen, dass der 35 Jahre alte S. in die sogenannte Sicherungsverwahrung gehört, nachdem er 2015 die Kinder Elias (6) aus Potsdam und Mohamed (4) aus Berlin entführt, missbraucht und getötet hatte.

Schulz sagte, aus seiner Sicht seien eben längst nicht alle Beweismittel ausgeschöpft, um zu klären, ob es bei S. einen sogenannten Hang zur sexuellen Gewalt gegen Kinder gebe. Dies genau aufzuklären habe das Bundesgerichtshof (BGH) gefordert, als dieser das Verfahren wieder nach Potsdam verwies, argumentierte Schulz. In einem ersten Verfahren 2016 hatte das Landgericht zwar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, aber gegen den Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage noch keine Sicherungsverwahrung verhängt.

Anwalt will bekannten Sexualstraftäter als Zeugen laden

Doch das sei sein Ziel, sagte der renommierte Opferanwalt Schulz. Dem Magazin „Stern“ hatte er im Vorfeld des gestrigen Prozesstags gesagt: „Ich war bei der Beisetzung von Mohamed dabei, als der kleine Körper in ein weißes Leinentuch gewickelt in die kalte Erde gelegt wurde. Mein Auftrag ist, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte nie wieder die Gelegenheit hat, ein unschuldiges Kind zu ermorden.“

Unter anderem will der Jurist nun einen bekannten Sexualstraftäter als Zeugen laden: Detlef N. aus der Justizvollzugsanstalt Luckau-Dubau , einer der beiden sogenannten „Störche“, einem berüchtigten Schwerverbrecher-Paar (s. Kasten). Es gehe um die Frage, ob der dort zwischenzeitlich ebenso einsitzende Silvio S. in ein Abhängigkeitsverhältnis zu N. geraten sei und zur Zwangsprostitution gezwungen wurde – und ob S. dem „Storch“ auch Details seiner Taten schilderte, was er in beiden Prozessen bisher unterließ und was es dem vom Gericht bestellten Gutachter Matthias Lammel nach eigenen Angaben auch unmöglich macht, einen Hang zu bestätigen oder auszuschließen. Doch nur wenn dieser Hang festgestellt wird, kann S. nach der lebenslangen Freiheitsstrafe auch in Sicherungsverwahrung kommen.

Befangenheitsantrag gegen Gutachter

Zugleich stellte Schulz einen Befangenheitsantrag gegen den bisherigen Gutachter: Lammel sei zu seinen bisherigen Gutachtenbefunden voreingenommen, „um sie nicht redigieren zu müssen“. Auch „unzulässige Kompetenzüberschreitungen“ und Widersprüche in der Würdigung von Aussagen warf ihm Schulz vor. Ferner habe Lammel sich gegenüber der Mutter von Mohammed respektlos verhalten: Dieser habe der Frau trotz Aufforderung zunächst keinen Platz zum Sitzen gelassen und dann auch noch zu Schulz, der das kritisierte, gesagt: „Sind Sie jetzt hier der Regisseur?“ Weitere Beweisanträge von Schulz betrafen eine aus seiner Sicht verdächtige Reise von S. im Frühsommer 2015. Dabei verwies Schulz auf den aktenkundigen SMS-Verkehr von S.: Dieser meldete sich erst aus Frankfurt (Oder) und schrieb wenig später, dass er wieder in Deutschland sei. Mit hoher Wahrscheinlichkeit war er also in Polen. Dieser Hintergrund müsste ermittelt werden, so der Anwalt: Das grenznahe Gebiet auf polnischer Seite gelte als Hochburg für Kinderpornografie und -prostitution. Dazu sei S. bisher aber nicht weiter befragt worden.

Ferner drängte Schulz darauf, jenen Justiz-Psychologen zu hören, dem S. laut Lammel-Gutachten gesagt hatte, die Entwicklung bei den Verbrechen sei „fast zwangsläufig verlaufen“, die Kinder seien auf ihn zugekommen. Was genau passierte, hat S. in den Prozessen nie gesagt – dies musste rekonstruiert werden.

Ob aber all die Zeugen gehört werden, ist unklar. Erwartungsgemäß lehnte der Verteidiger des Mörders, Mathias Noll, die Vorstöße ab. Mit Blick auf den Schwerverbecher N. sagte Noll, es gebe aus seiner Sicht keinen Hinweis auf solche Verstrickungen – und wenn sei dies für das Verfahren bedeutungslos. Auch die anderen Beweisanträge enthielten „Behauptungen ins Blaue“ und „blanke Spekulationen“. Auch den Befangenheitsantrag gegen den Gutachter halte er für „nicht nachvollziehbar“. Auch Staatsanwalt Peter Petersen sagte, der Fall sei entscheidungsreif und ausermittelt. Nun muss das Gericht bis nächsten Freitag entscheiden, wie es weitergeht – eigentlich sollte da schon das Urteil fallen. Das aber ist unwahrscheinlich, als weiteren Termin setzte das Gericht den 28. Juni fest.

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