
© dpa/Christophe Gateau
Verwaltungsreform für Berlin: Senat lehnt Veto-Recht für Bezirke ab
Die Bezirke bemängeln, sie hätten zu wenig Einfluss. Dem von ihnen gewünschten Veto-Recht erteilt die Senatskanzlei nun eine Absage.
Stand:
Auf dem Weg hin zu einer Verwaltungsreform deutet sich ein erster Konflikt zwischen Senat und Bezirken an. Wie Martina Klement (CSU), Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung, dem Tagesspiegel erklärte, hält sie ein Veto-Recht der Bezirke bei Gesetzgebungsvorhaben für unwahrscheinlich. Auf ein solches Recht drängen die Mitglieder im Rat der Bürgermeister (RdB) – auch jene mit CDU-Parteibuch.
„Der Rat der Bürgermeister beklagt sich nicht zu Unrecht darüber, dass er aktuell zu wenig gehört wird und wünscht sich stärkere Einflussmöglichkeiten. Ich glaube aber nicht, dass wir dahin kommen werden, dass der Rat der Bürgermeister ein Vetorecht bekommt“, erklärte Klement.
Sie fügte hinzu, denkbar sei ein Initiativrecht für den RdB, der auf diesem Wege eigene Gesetzesvorhaben einbringen könnte. Über ein solches Instrument verfügt das Gremium aktuell nicht. Mitglieder beklagen seit Jahren, dass die Bezirke in den regelmäßigen RdB-Sitzungen zwar informiert würden, zumindest an dieser Stelle aber kaum Einfluss nehmen könnten.
Bezirke sollen Rechtsschutz erhalten
Konkret sieht das von zahlreichen Bezirksbürgermeistern geforderte Veto-Recht vor, Gesetzesvorhaben, die der Senat ins Abgeordnetenhaus einbringt, stoppen und im Nachgang verändern zu können. Voraussetzung für die Anwendung des Veto-Rechts wäre Einstimmigkeit im RdB. Erst wenn sich alle zwölf Bezirke einig seien, dass das Gesetzesvorhaben abzulehnen ist, könnte ein Veto eingelegt werden.
Darüber hinaus bekannte sich Klement dazu, die Bezirke und deren Expertise „früher und verbindlicher in Vorhaben des Senats einbeziehen“ zu wollen. So soll ihnen künftig ermöglicht werden, die Wahrnehmung des Eingriffsrechts durch den Senat gerichtlich überprüfen zu lassen. Zeitgleich will Klement die Hürde für die Wahrnehmung des Eingriffsrechts senken, wie sie erklärte.
Die Verwaltungsreform ist eines der zentralen Vorhaben der schwarz-roten Koalition. Sie soll bis Ende des Jahres vom Senat beschlossen werden und dann ins Abgeordnetenhaus gehen. Findet sich eine Mehrheit, könnte sie dort Mitte 2025 beschlossen werden.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: