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Wohnungen sind in Sichtweite des Berliner Fernsehturms

© dpa/Jörg Carstensen

Viel Arbeit durch den Mietendeckel: Berlins Behörden brauchen rasch mehr Personal

Ende des Monats will Berlins Senat den Mietendeckel beschließen. Für die Verwaltung entstehen neue Aufgaben. Welche Stellen jetzt besetzt werden müssen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Noch wird der Entwurf „zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, besser bekannt als Mietendeckel, von den zwölf Bezirken begutachtet. Der Rat der Bürgermeister arbeitet an einer Stellungnahme, größere Korrekturvorschläge sind nicht zu erwarten – und der rot-rot-grüne Senat hofft, den Gesetzentwurf am 26. November beschließen zu können. Notfalls eine Woche später.

Wenn das klappt, könnte das Mietengesetz noch in diesem Jahr im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und ab Januar in den Fachausschüssen des Parlaments beraten werden. Nach der inoffiziellen Zeitplanung des Senats soll der bundesweit kontrovers diskutierte Mietendeckel möglichst im Februar 2020 in Kraft treten.

Dann wird es spannend – wenn das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Denn Rot-Rot-Grün in Berlin hat erfahrungsgemäß nicht das Problem, Ideen zu entwickeln, sondern sie anschließend ordentlich und bürgerfreundlich umzusetzen.

Was kommt mit dem Mietendeckel auf die zwölf Bezirke zu?

Zuerst einmal muss die Stadtentwicklungsbehörde, die von der Linken-Politikerin Katrin Lompscher geführt wird und den Gesetzentwurf maßgeblich erarbeitet hat, 48 befristete Stellen für die Bezirksämter ausschreiben und pünktlich besetzen. Den Bezirken fällt hauptsächlich die Aufgabe zu, die Einhaltung des Mietenstopps zu kontrollieren.

Eine klassische Ordnungsaufgabe, für die jedem Bezirk vier sogenannte Beschäftigungspositionen zugeteilt werden. Die Stellen werden von der Stadtentwicklungsverwaltung zentral ausgeschrieben. „Die Einstellungsgespräche finden voraussichtlich im ersten Quartal 2020 statt“, teilte Lompschers Behörde auf Anfrage mit.

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Es wird nicht einfach sein, für diese Aufgaben rechtzeitig qualifiziertes Personal zu finden, weil die Stellen „für die Dauer des Gesetzes“, also auf fünf Jahre befristet sind. An der Aufgabenbeschreibung der Stellen und der tarifliche Eingruppierung der neuen Mitarbeiter wird noch gearbeitet.

Was muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst leisten?

Die Behörde koordiniert alle öffentlichen Aufgaben, die mit der Umsetzung des Mietendeckels zu tun haben und die auf die Bezirke, die Stadtentwicklungsverwaltung und die landeseigene Investitionsbank Berlin verteilt werden. Lompschers Verwaltung ist in erster Linie für die „Kappung überhöhter Mieten“ auf Antrag von Mietern entsprechend einer komplizierten Mietentabelle verantwortlich. Die zweite große Aufgabe, die der Behörde zufällt, ist die Entscheidung über Widersprüche von Mietern oder Vermietern gegen „einen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verwaltungsakt und damit verbundene Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung“.

Für die Mietenkappung benötigt die Stadtentwicklungsverwaltung nach eigener Berechnung 140 Stellen, die ab Frühjahr 2020 ausgeschrieben und im Herbst nächsten Jahres besetzt werden sollen. Auch dieser Zeitrahmen ist knapp bemessen. Zwar werden die Regelungen für Mietsenkungen erst neun Monate nach dem gesetzlichen Mietenmoratorium gültig, aber es dürfte ein Kraftakt werden, 140 neue Mitarbeiter für diese Aufgaben zu finden. Denn auch diese Beschäftigungspositionen sind befristet, „je nach Beginn des Inkrafttretens der Mietenkappung bzw. entsprechend dem zu erwarteten Antragsaufkommens“. Eine zeitliche Eingrenzung, die etwas wolkig klingt.

Für die „ministerielle Umsetzung“ des Mietengesetzes benötigt die Stadtentwicklungsbehörde fünf weitere Stellen. Davon zwei im höheren und drei im gehobenen Dienst, zuständig für die „Fachaufsicht und Anleitung gegenüber der Investitionsbank Berlin“, für die Erarbeitung von Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften, der Organisierung geeigneter IT-Verfahren und als Kontaktleute zu den Bezirken.

Wie bereitet sich die Investitionsbank Berlin (IBB) auf ihre Aufgaben vor?

Die landeseigene Bank muss wegen des neuen Mietengesetzes ihren traditionellen Aufgabenkatalog (Wirtschafts- und Immobilienförderung) erweitern. Mieterhöhungen nach Modernisierungen, soweit sie einen Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, sind der IBB künftig anzuzeigen.

Werden höhere Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt, ist dies genehmigungspflichtig. Außerdem prüft die Investitionsbank Härtefälle auf Antrag von Vermietern, die wegen des Mietendeckels in eine wirtschaftliche Schieflage geraten – und Zuschüsse an Mieter, wenn der Vermieter die gesetzliche Obergenze nicht einhalten kann.

Für diese Aufgaben erhält die IBB vom Land Berlin ein „Bearbeitungsentgelt“. Die offizielle Beauftragung der Förderbank soll erfolgen, sobald der Senat seinen Gesetzentwurf für den Mietendeckel beschließt, also spätestens Anfang Dezember. „Wir haben erste Vorbereitungen getroffen“, sagte der IBB-Sprecher Jens Holtkamp dem Tagesspiegel. Auch die IBB wird wohl zusätzliches Personal einstellen, hat aber intern noch nicht entschieden, wann und wie viel. Denn auch die IBB muss sofort arbeitsfähig sein, sobald das Mietengesetz in Kraft tritt, also wahrscheinlich im Februar 2020.

Bereitet sich die Justizverwaltung des Senats auf eine Klagewelle vor?

Zwar hat der Senat die ursprünglichen Pläne der Senatorin Lompscher verworfen, dass betroffene Mieter und Vermieter im Konfliktfall gleich vor Gericht ziehen müssen. Das neue Gesetz sieht ein Widerspruchsverfahren vor, für das die Stadtentwicklungsbehörde zuständig ist.

Trotzdem rechnet Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit erheblichem Handlungsbedarf. „Nach unseren Schätzungen müssten sechs neue Kammern beim Berliner Verwaltungsgericht eingerichtet werden“, so ein Sprecher der Justizverwaltung.

Das entspräche einem Personalbedarf von sechs Planstellen für Richter der Besoldungsstufe R2 (je nach Berufserfahrung 5 143 bis 7 161 Euro Grundgehalt), 12 weitere Richterplanstellen der Besoldungsstufe R1 (4 296 bis 6 564 Euro) und sechs niedrig dotierte Mitarbeiterstellen.

Einen Anstieg von Gerichtsverfahren erwartet Behrendt auch an den Zivilgerichten, „da für Mieterinnen und Mieter ein direktes Vorgehen gegen das Handeln der Vermieter weiterhin naheliegend erscheint“. Andererseits dürfte sich wegen des Mietendeckels die Zahl der Klagen gegen Mieterhöhungen verringern, schätzt die Justizbehörde. Beides gleiche sich vermutlich aus, deshalb sei bei den Zivilgerichten derzeit kein höherer Personalbedarf zu erwarten.

Werden neue Büros und IT-Lösungen benötigt?

Das gehört zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Mietendeckel, die in der Hand der Senatorin Lompscher liegen. Offenbar sollen die Mitarbeiter näher zusammenrücken: Nach Auskunft der Verwaltung wird „der zusätzliche Raumbedarf gegenwärtig unter Beachtung der Möglichkeiten einer weiteren Verdichtung der Arbeitsplätze ermittelt und mit der Finanzverwaltung des Senats abgestimmt“.

Auch für die IT setzt man wohl auf sparsame Lösungen. Ein schon genutztes EDV- Fachverfahren solle „kurzfristig modifiziert“ werden. Auch die IBB braucht dem Vernehmen nach keine spezielle EDV.

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