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Montage: Tagesspiegel |  Fotos: Getty Images/Elisabeth Schmitt , Caspar Benson

© Montage: Tagesspiegel | Fotos: Getty Images/Elisabeth Schmitt, Caspar Benson

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Vier Jahre Raser-Paragraf: Schon mehr als 500 Täter nach illegalen Autorennen in Berlin verurteilt

Seit Oktober 2017 sind Rennen Straftaten. Mehrere Raser sitzen in Haft, Freisprüche sind selten. Videos zeigen die halsbrecherischen Fahrten.

Ein Wunder, das nicht noch mehr passiert, hat Andreas Winkelmann oft gedacht, wenn er in seinem mit Akten vollgestapelten Büro in Tiergarten über den Anzeigen der Polizei saß. Als Oberamtsanwalt leitet Winkelmann die Abteilung, die verbotene Kraftfahrzeugrennen verfolgt. Seit Oktober 2017 werden solche Rennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten abgetan wie andere Tempoverstöße, sondern können als Straftaten mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Bei Unfällen sind fünf Jahre Haft möglich, mit Schwerverletzten zehn.

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