
© Helmut Vogler
Betrug mit falschen Polizisten: Vierjährige Haftstrafe für Bandenmitglied in Berlin
Ein 35-Jähriger ist wegen Betrugstaten zu mehr als vier Jahre Haft verurteilt worden. Er und seine Komplizen hatten mehrere Senioren um ein Vermögen gebracht.
Stand:
Wegen Betrugstaten von falschen Polizisten, die Senioren um ihr Vermögen brachten, ist ein 35-Jähriger zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Freitag des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in sieben Fällen schuldig.
Er habe dafür gesorgt, dass für Taten geeignete „Abholer“ zur Verfügung standen und diese für die Hintermänner in der Türkei telefonisch erreichbar waren, begründete die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 17.350 Euro an.
Der Angeklagte habe als Kontaktmann fungiert, hieß es weiter im Urteil. Zuvor seien die Opfer von Komplizen von einem Callcenter in der Türkei aus angerufen worden. Dabei sei ein Verfahren eingesetzt worden, das es den Tätern ermöglichte, auf dem Display des angerufenen Telefons die Polizeirufnummer 110 anzeigen zu lassen.
Angebliche Polizisten hätten vorgegaukelt, Einbrüche stünden bevor. Senioren seien überredet worden, Wertsachen vor dem Haus oder am Gartenzaun abzulegen - in der Annahme, das Vermögen zu sichern.
Der geständige 35-Jährige sei 2019 von einer Gruppierung angeworben worden, so das Gericht. „Er sollte potenzielle Abholer anheuern und sicherstellen, dass sie die Beute abgeben.“ Die Hintermänner habe der Angeklagte nicht gekannt. Er sei mit einem Handy ausgestattet worden, um für die Drahtzieher in der Türkei erreichbar zu sein. Er sei mit 2500 Euro entlohnt worden. Wie die Beute zu Hintermännern gelangte, sei im Prozess offen geblieben.
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Zwei „Abholer“ habe der 35-Jährige angeworben, so das Gericht. Bei einer der sieben Taten seien im September 2019 bei einer Seniorin fast 120 000 Euro Bargeld sowie wertvoller Schmuck erbeutet worden. In einem anderen Fall habe ein 90-Jähriger entsprechend der telefonischen Anweisungen 36 000 Euro in eine Tasche gepackt und zur Abholung vor die Tür gestellt.
Strafmildernd habe sich das umfassende Geständnis des nicht vorbestraften Mannes ausgewirkt, hieß es weiter im Urteil. Der Staatsanwalt hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf drei Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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