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Berlin: Von wegen Traumgewinn

Unlautere Werbung: Nur wenige Fälle landen vorm Strafgericht

Sie freuten sich auf einen GratisUrlaub in der Türkei – und zahlten am Ende kräftig drauf: „Die Gewinne wurden vorgegaukelt“, schimpft ein Zeuge vor dem Gerichtssaal. Es sei nur darum gegangen, teure Flüge zu verkaufen. „Für mich sind das Trickbetrüger.“ Auch die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sich hinter Reisegewinnen, die Klaus V. anbot, üble Mogelpackungen verbargen. Sie erhob deshalb Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen den früheren Inhaber eines Umfrageservices. Im Kriminalgericht Moabit zählen Prozesse wegen verbotener Werbung eher zur Ausnahme. „Im Jahr gibt es drei oder vier solcher Fälle“, sagt Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher.

Man kennt die Aufrufe aus dem Fernsehen, dem Briefkasten oder Internet: Traumgewinne – rufen Sie uns an! Superpreise – spielen Sie mit! Für die Staatsanwälte sind die Nepper-Schlepper-Angebote aber nur relevant, wenn es sich um Betrug, Schneeballsysteme – wie etwa die immer wieder auftauchenden Kettenbriefe – oder strafbare Werbung handelt. Also der Anschein erweckt wird, dass es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt. Und genau das wirft die Anklage dem 50-jährigen Klaus V. vor. Nach einer Umfrage verschickte die in Marzahn ansässige Firma „Gewinn-Benachrichtigungen“ an die Teilnehmer. Die Empfänger konnten sich über kostenlose Unterkünfte in der Türkei und auf Malta freuen. Den Flug mussten sie selbst zahlen – laut Anklage kostete die Reise trotz Gratis-Aufenthaltes mehr als bei anderen Veranstaltern. Zu den 30 ermittelten „Gewinnern“ gehörten junge und alte Menschen, auch ein Professor ist dabei. Um solche Betrugsfälle kümmert sich inzwischen eine Spezialtruppe, die auch die zunehmenden Ebay-Betrügereien verfolgt.

Dass Klaus V. von Kunden angezeigt wurde, kann er nicht verstehen: Er habe zahlreiche Dankesschreiben erhalten. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt. kf/K.G.

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