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Vor fünf Jahren trat der „Raserparagraf“ in Kraft: Berliner Polizei stoppte seither mehr als 3300 Autorennen
Nach dem tödlichen Unfall auf der Tauentzienstraße wurden die Strafen drastisch verschärft. Berlins Chefankläger Andreas Winkelmann ist zufrieden.
Von Jörn Hasselmann
2016 schockierte der Ku’damm-Unfall Berlin, 2017 folgte der Raser-Paragraf. Wohl noch nie zuvor hatte ein einzelner Unfall Rechtsgeschichte geschrieben. In wenigen Tagen, am 13. Oktober, wird Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs fünf Jahre alt. Eineinhalb Jahre zuvor, im Februar 2016, hatten sich zwei junge Männer mit PS-starken Autos ein Rennen geliefert.
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