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Berliner Gericht zum „Palästina-Kongress“: Polizeiverbot von Pro-Palästina-Demonstrationen war rechtswidrig
Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende – so ist es oft zu beobachten bei Veranstaltungen mit Bezug zum Gaza-Krieg in Berlin. Richter prüfen die Maßnahmen der Polizei.
Stand:
Der Abbruch eines sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024 durch die Polizei war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Aus Sicht der Richter hat die Polizei nicht ausreichend geprüft, ob es ein milderes Mittel gab. Damit war die Klage der Vereinigung „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ erfolgreich. (Az.: VG 1 K 187/24)
Zu dem internationalen Treffen hatten diverse propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen. Darunter waren vor allem solche, die nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem israelfeindlichen „Boykott-Spektrum“ zuzurechnen waren, so auch der Kläger.
Die Polizei hatte die Versammlung, die für den 12. bis 14. April 2024 geplant war, kurz nach ihrem Beginn aufgelöst und verboten. Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des britisch-palästinensischen Arztes Ghassan Abu-Sittah, für den damals in Deutschland wegen Hasstiraden gegen Israel und gegen Juden ein politisches Betätigungsverbot galt. Dieses haben Gerichte zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht erklärte auch in einem weiteren Fall ein Verbot der Polizei für rechtswidrig. Die Klägerin hatte die umstrittene propalästinensische Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ in abgewandelter Form als Motto für eine Kundgebung im Dezember 2023 nutzen wollen. Dies untersagte die Polizei. Das war laut Urteil nicht berechtigt.
Emotionale Stimmung im Saal
Ein Großaufgebot der Polizei begleitete die Veranstaltung in einem Saal in Tempelhof. Die Behörde hatte den Kongress als öffentliche Versammlung gewertet und ähnlich wie bei Demonstrationen sogenannte Auflagen, also Verbote, erlassen. Untersagt waren demnach unter anderem das Verbrennen von Fahnen, Gewaltaufrufe gegen Israel und Symbole terroristischer Organisationen. Die Teilnehmerzahl des Kongresses wurde von der Polizei aus Brandschutzgründen auf 250 pro Tag begrenzt.

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Polizisten und Dolmetscher verfolgten im Saal Ereignisse und Redebeiträge. Zudem stellte die Polizei sicher, dass Medien zu dem Treffen freier Zugang gewährt wurde. Rund zwei Stunden nach Beginn brach die Polizei die Veranstaltung ab und untersagte die Fortsetzung.
Die Auflösung sorgte damals für Proteste, die Veranstalter kritisierten das Vorgehen der Polizei scharf. Demokratische Rechte seien ausgehebelt worden, hieß es. Aus der Politik gab es Zuspruch: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte ein hartes Durchgreifen der Polizei. (dpa)
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