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Senat beschließt Regeln für Freigänger: Warum die Katzenschutzverordnung in Berlin richtig ist
Freigängerkatzen müssen kastriert werden, hat der Senat beschlossen. Doch Kontrollen kann es nicht geben. Es kommt also weiter auf die Halter an. Ein Kommentar.

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Das Lieblingshaustier der Bundesbürger hat vier Beine, ein weiches Fell und schnurrt beim Schmusen. 15 Millionen Katzen leben in Deutschland, sie sind die unangefochtene Nummer eins in den Haustiercharts. Hunde hängen sie locker ab. Die bringen es nämlich nur auf zehn Millionen. In Berlin dürften schätzungsweise rund 175.000 Katzen leben. Und in Corona-Zeiten werden es immer mehr: Katzen sind beliebte Gesellschafterinnen im Homeoffice.
Viele Menschen möchten es ihren tierischen Gefährten ermöglichen, die Wohnung zu verlassen, auf eigene Faust herumzustreifen und auf die Jagd zu gehen. Was Katzen und Katzenliebhaber freut, ärgert andere, etwa Vogelfreunde.
Doch nicht nur Vögel oder Nager fallen frei laufenden Katzen zum Opfer, auch Artgenossinnen leiden. Dann nämlich, wenn die Freigänger und Freigängerinnen nicht kastriert sind und sich bei ihren Streifzügen unkontrolliert vermehren. Rund 10.000 Katzen leben verwildert in Berlins Hinterhöfen, Gewerbegebieten oder Lauben, viele sind krank und vegetieren vor sich hin.
Insofern ist es richtig, dass der Berliner Senat nun neue Regeln für Katzenhalter auf den Weg gebracht hat.
Wer seine Katze vor die Tür lässt, muss künftig dafür sorgen, dass sie kastriert, gechippt und registriert ist. So steht es in der neuen Katzenschutzverordnung, die zwar schon vor Jahren im Koalitionsvertrag verankert worden ist, aber erst jetzt – mit jahrelanger Verspätung und quasi auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode – verabschiedet worden ist.
Kontrollen wird es kaum geben
Die Bezirke müssen kontrollieren, dass die Verordnung auch eingehalten wird. Doch was heißt das: Streifen künftig Ordnungshüter mit dicken Handschuhen und Lesegeräten für die Chips durch die Straßen, um frei laufende Katzen einzufangen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung zuzuführen? Vorausgesetzt, die Ordnungskräfte sind schnell und beherzt genug, die Vierbeiner zu schnappen – was zu bezweifeln wäre.
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Wohl kaum. Die neue Verordnung soll keine Massenfahndung auslösen, sondern den Behörden die Möglichkeit geben, nach Beschwerden aus der Nachbarschaft über wilde Katzenkolonien oder auf Anregung von Tierschützern gezielt tätig zu werden. Sie können den Haltern aufgeben, die Tiere zu kastrieren, oder das selber in Auftrag geben, falls die Besitzer nicht auffindbar sind.

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Für Tierschützer ist die neue Verordnung eine große Erleichterung. Sie kann helfen, das Katzenelend zu verringern. Für Katzenfreunde, die für ihre Tiere vernünftig sorgen, ändert sich dagegen praktisch nicht viel. Kontrollen oder Bußgelder müssen sie nicht befürchten. Aber sie stehen in der moralischen Verantwortung, das ist jetzt so und das wird auch in Zukunft so sein.
Denn unkastrierte Tiere frei laufen zu lassen, richtet nicht nur unter den streunenden Artgenossen Schaden an, es macht auch den Haustieren selbst Stress. Daher gilt schon jetzt: Nur kastrierte Tiere sollten vor die Tür, alles andere wäre unverantwortlich und führt nur zu einem: Katzenjammer.
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