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Das Amtsgericht TIergarten. (Symbolbild)

© IMAGO/Emmanuele Contini

Wegen Besitz von Kinderpornografie: Pädophiler Polizist zu Bewährungsstrafe in Berlin verurteilt

Tausende kinder- und jugendpornografische Dateien fanden Ermittler bei einem Kollegen. Nun erging eine Bewährungsstrafe.

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Ein Hinweis aus den USA zu Kinderpornografie führte Ermittler in die Wohnung eines Kollegen in Treptow. Der Polizeiobermeister ist seitdem vom Dienst suspendiert. Über 3000 verbotene Dateien befanden sich auf USB-Sticks und Laptops, die bei dem 57-Jährigen im Juni 2023 beschlagnahmt worden waren. Vor dem Amtsgericht Tiergarten legte Axel S. am Donnerstag ein umfassendes Geständnis ab. Die Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die schließlich erging, könnte das endgültige berufliche Aus bedeuten.

Ein Mann, der seit 30 Jahren im mittleren Dienst tätig war. Seiner pädophilen Neigung ist er sich seit längerer Zeit bewusst. Sein Interesse an Kinderpornografie habe sich „über die Jahre entwickelt“. Er habe sich lange gesagt: „Nein, darfst du nicht.“ Doch dann habe er „alle Vorsätze außer Acht gelassen“. Dass hinter jedem solcher Bilder sexueller Missbrauch steht, habe er „ausgeblendet“. Die Richterin hörte es kopfschüttelnd: „Das kann man nicht kleinreden mit ‚ich vergewaltigte ja nicht selbst‘“.

Der Polizist will zunächst „beim Stöbern im Internet“ auf ein kinderpornografisches Bild gestoßen sein. „Dann hat es sich verselbstständigt, wie eine Sucht, wie im Wahn habe ich immer weiter in den Tiefen des Internets nach Bildern gesucht“.
Nach der Durchsuchung verbreitete sich der Verdacht gegen S. wie ein Lauffeuer unter den Kollegen. Umgehend wurde er bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Freunde seien durch das Verfahren weggebrochen, so der Verteidiger. Sein Mandant habe 40 Kilo abgenommen. Der Angeklagte nickte.

Ermittler wurden nach Hinweisen aus den USA aufmerksam

Hinweise des „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), einer US-amerikanischen Organisation, wegen Verdachts auf Kinderpornografie führen immer wieder zu Ermittlungsverfahren. Am Tag, als bei dem Polizeiobermeister durchsucht wurde, liefen in Berlin 25 weitere Durchsuchungen im Zusammenhang mit Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Ob er keine beruflichen Konsequenzen befürchtet habe, fragte die Richterin. „Zuerst schon“, meinte der Angeklagte. Er habe auch versucht, sich Hilfe zu holen, es sei ihm aber nicht gelungen.

Der Staatsanwalt plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung sowie sechs Beratungseinheiten bei „Kind im Zentrum“. Der Verteidiger forderte ein Jahr auf Bewährung. S. würde so die Chance bekommen, im Dienst zu bleiben – irgendwo in einer Schreibstube. Bei einer Strafe über einem Jahr könne er sich gleich arbeitslos melden.

Gericht befindet S. für schuldig – Polizist verliert vermutlich seinen Job

Schuldig des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften, befand das Gericht. Zudem habe er in einem Fall Kinderpornografie zugänglich gemacht. Ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung ergingen gegen den 57-Jährigen – so hatte es auch der Staatsanwalt beantragt. Zudem soll S. für vier Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt werden und mindestens sechs Beratungsgespräche bei einer anerkannten Therapieeinrichtung absolvieren.

Die pädophile Neigung liege bei S. vor, hieß es im Urteil. Er – zumal als Polizist – sei sich bewusst, dass er diese Neigung nicht ausleben darf. „Der Konsum befeuert sexuellen Missbrauch.“ Eine Strafe von einem Jahr, um dem Angeklagten eine Chance auf weiteren Polizeidienst zu geben, „das geht einfach nicht“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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