zum Hauptinhalt
Werbemittel liegen auf einem Tisch der Landesgeschäftsstelle der Hilfsorganisation für Verbrechensopfer, des Weißen Rings.

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bodo Schackow

Weißer Ring kritisiert: Viele Gewaltopfer in Berlin und Brandenburg ohne Entschädigung

Nach einer neuen Erhebung wurden in Berlin und Brandenburg viele Anträge von Gewaltopfern abgelehnt. Der Weiße Ring sprach von einem „neuen historischen Tiefpunkt“.

Die Ämter in Berlin und Brandenburg haben laut einer Erhebung der Organisation Weißer Ring im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte aller Anträge auf Entschädigung von Gewaltopfern abgelehnt. Von in Berlin 1035 erledigten Anträgen wurden 2022 demnach 625 abgelehnt. Das entsprach rund 60,4 Prozent. Im Jahr 2021 wurden 57,3 Prozent der erledigten Anträge abgelehnt.

Ähnlich in Brandenburg: Von landesweit 493 erledigten Anträgen wurden 2022 demnach 277 abgelehnt. Das entsprach rund 56,2 Prozent. Im Jahr 2021 wurden 48,5 Prozent der erledigten Anträge abgelehnt.

Deutschlandweit wurden im Jahr 2022 rund 47,3 Prozent der Anträge abgelehnt - „noch mehr als im Minus-Rekordjahr 2021“, teilte die Organisation mit. Damals hatte der Anteil der abgelehnten Anträge bei 46,6 Prozent gelegen.

Bundesgeschäftsführerin des Weißen Rings bezeichnet Zahlen als „Trauerspiel“

Der Weiße Ring sprach von einem „neuen historischen Tiefpunkt“. Demnach wurden in 2022 nur etwas mehr als ein Viertel der Anträge genehmigt. Die restlichen Fälle seien aus „sonstigen Gründen“ erledigt worden. Das ist der Fall, wenn der Antrag etwa zurückgezogen wird, der Antragssteller stirbt oder der Fall an ein anderes Bundesland abgegeben wird.

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Weißen Rings, bezeichnete die Zahlen als „Trauerspiel“. „Jedes Jahr veröffentlichen wir die aktuellen Zahlen zur Opferentschädigung, jedes Jahr mahnen wir bei Politik in Bund und Ländern Verbesserungen an - und trotzdem müssen wir im Folgejahr regelmäßig neue Negativrekorde vermelden.“

Wer in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat und dadurch gesundheitlich geschädigt wird, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Ziel sei es, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen, schreibt das Bundessozialministerium. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false