Berlin: Weitere Vorwürfe gegen Irene B.
Krankenschwester mehr Mordfälle zur Last gelegt
Stand:
Die Anklage gegen die ehemalige Charité-Krankenschwester Irene B. lautete bislang auf fünffachen Mord und einen versuchten Mord. Doch wie gestern bekannt wurde, sind die Ermittler nun auf zwei weitere Fälle gestoßen: Der Frau wird ein weiterer „heimtückischer Mord“ sowie ein Mordversuch zur Last gelegt. Dies bestätigte Justizsprecher Michael Grunwald.
Bei den Ermittlungen kam kürzlich heraus, dass Irene B. am 28. Juni 2005 einem 66-jährigen Patienten auf der Intensivstation „104i“ der Charité eine Überdosis eines blutdrucksenkenden Medikaments verabreicht haben soll. Zudem soll die Krankenschwester am 20. April 2006 einem 79-jährigen Patienten ebenfalls ein solches Medikament gegeben haben. Nach Tagesspiegel-Informationen wurde der Patient von Ärzten zunächst wiederbelebt. Doch die Reanimation blieb erfolglos. „Der Patient ist zwar gestorben, aber nicht nachweislich an diesem Medikament“, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Dies habe die spätere Obduktion ergeben. Der Patient soll an einer Magenblutung gestorben sein. Deshalb wird der 54-Jährigen in diesem Fall kein Mord, sondern lediglich ein Mordversuch zur Last gelegt. Wie ihr Anwalt Mirko Röder dem Tagesspiegel sagte, bestreite Irene B. beide Vorwürfe. „Sie hat vier Fälle gestanden. Dabei bleibt es“, sagte Röder.
Wie berichtet, sitzt die ehemalige Charité-Schwester seit dem 4. Oktober in Untersuchungshaft. Zunächst hatte sie gestanden, zwei unheilbar schwer kranke Patienten Mitte August und Anfang Oktober 2006 durch eine Überdosis an Medikamenten getötet zu haben. Im November gab Irene B. dann zwei weitere Fälle zu: Am 19. und am 26. September habe sie einer 48-jährigen Frau und einem 52-jährigen Mann jeweils eine Überdosis eines Medikaments mit blutdrucksenkender Wirkung gespritzt.
Die Klinikleitung war damals über den Hinweis eines Kollegen auf die Vorfälle aufmerksam geworden. Seit Irene B.s Verhaftung überprüfen die Ermittler Krankenakten von Patienten, die während der Dienstzeiten von Irene B. auf der Intensivstation der Kardiologie verstarben. Bei dieser Überprüfung stießen sie dann auf die vier weiteren Fälle. Zum Motiv machte Irene B. bislang keine Angaben, bestätigte Röder. Sie habe niemals – wie behauptet – ausgesagt, aus Mitleid getötet zu haben. tabu
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