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Knipsgebühr: Wer Fotos macht, muss zahlen

Wer in den Schlössern in Berlin und Brandenburg Fotos machen möchte, muss dafür zahlen. Zumindest, wenn er die Fotos kommerziell nutzen möchte. Der BGH hat für die Stiftung Preußischer Schlösser entschieden.

Die Stiftung preußischer Schlösser und Gärten (SPSG) hat im juristischen Streit über die sogenannte Knipsgebühr einen Sieg davongetragen. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied am Freitag, dass die Stiftung die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf. Voraussetzung ist, dass sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt wurden.

Die durch Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg errichtete Stiftung verwaltet über 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg, unter anderem Sanssouci, Cecilienhof, Park und Schloss Rheinsberg, Schloss Charlottenburg oder das Jagdschloss Grunewald. Die Unterlassungsklage der Stiftung richtete sich unter anderem gegen die Fotofinder GmbH. Sie betreibt eine Internetplattform, auf der gewerblich und freiberuflich tätige Fotografen Fotos zum kostenpflichtigen Herunterladen ins Internet stellen können.

In der Vorinstanz war die Klage der Stiftung noch abgewiesen worden. Das Eigentumsrecht beschränke sich auf den Schutz der „Sachsubstanz“ und deren Verwertung, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg geurteilt. Eine Ablichtung und die anschließende Verwertung der Fotos stelle keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Dieser Auffassung folgten die Karlsruher Richter nicht. (dapd)

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