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Eine Lohnfortzahlung erhalten Eltern nur, wenn sie keine andere "zumutbare Betreuungsmöglichkeit" haben.

© imago/Westend61

Wie Eltern in der Krise geholfen wird: Auf diese Leistungen haben Familien jetzt Anspruch

Wegen Schul- und Kitaschließungen bricht vielen Familien ihr Einkommen weg. Ein Überblick, welche staatlichen Leistungen bisher gezahlt werden.

Während der Coronakrise müssen viele Eltern gravierende Einkommenseinbußen hinnehmen. Das trifft vor allem Selbstständige, Künstler, Kleinunternehmer und alle anderen, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Einige Alleinerziehende mussten ihre Arbeit sogar ganz aufgeben. Eltern im Homeoffice haben teils ihre Arbeitszeit reduziert, da sie anders die Kinderbetreuung nicht organisieren konnten – und dies auch weiterhin kaum können.

Viele familienpolitischen Verbände fordern daher ein Corona-Elterngeld, um Eltern finanziell zu unterstützen – wozu es jedoch unterschiedliche Vorstellungen gibt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) prüft derzeit die Einführung eines Corona-Familienbonus, mit einer Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind. Umstritten ist hierbei die Finanzierung – als auch inwiefern Familien damit tatsächlich geholfen ist.

Allerdings gibt es bereits ein paar Hilfen, die das Bundesfamilienministerium auf den Weg gebracht hat, um Familien in akuter Not zu unterstützen. Ein Überblick.

Lohnfortzahlung wegen Schul- und Kitaschließung

Eltern, die nicht arbeiten können, weil ihre Kinder weiterhin keine Schule oder Kita besuchen dürfen (oder dies nur sehr eingeschränkt tun können) – haben laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Sie erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro. Dies galt zunächst für sechs Wochen und wurde nun auf bis zu zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf bis zu 20 Wochen.

Die Leistung kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Die Hürden dafür sind allerdings relativ hoch. Voraussetzungen sind, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben. Sie müssen außerdem nachweisen, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist, etwa das Eltern nicht in Gleitzeit arbeiten können und Überstundenguthaben ausgeschöpft sind. Was Eltern im Homeoffice betrifft, ist die Regelung nicht eindeutig. Hier ist die Frage, was als „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ gilt. Es lohnt sich also, das im Einzelfall abklären zu lassen. Informationen finden sich auf der Seite des Bundesfamilienministeriums (bmfsfj.de) und des Arbeitsministeriums (bmas.de).

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Notfall-KiZ

Gleich zu Beginn der Krise wurde der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum „Notfall-KiZ“ umgewandelt. Mit dem KiZ bekommen Familien oder Alleinerziehende, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht, bis zu 185 Euro zusätzlich zum Kindergeld. Das neue am jetzigen Notfall-KiZ ist, dass er schneller und unkomplizierter zu beantragen ist.

Das Wichtigste dabei: Zur Bewilligung ist nur das Einkommen des letzten Monats entscheidend - vorher musste das Einkommen der letzten sechs Monate nachgewiesen werden.

Diese Regel gilt für die gesamte Corona-Zeit ab dem 1. April und momentan bis zum 30. September.

Außerdem bekommen Eltern, die den KiZ beziehen und den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, momentan automatisch den Antrag verlängert und müssen keinen neuen Antrag mit Nachweisen vorlegen. Die Zahl der durch den Kinderzuschlag erreichten Kinder ist mit Beginn der Coronakrise, von März auf April, um 110.000 Kinder gestiegen, insgesamt auf 490.000 Kinder.

Auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit können Eltern prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind. Der Antrag kann dort online ausgefüllt werden. www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Elterngeld

Die Bundesregierung hat außerdem mit einem Gesetz die Regeln zum Elterngeld angepasst. Einkommensersatzleistungen (wie das Kurzarbeitergeld), die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, sollen die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Außerdem wurde festgelegt, dass Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elternmonate verschieben können – und diese auch noch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen dürfen. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen und zurückgezahlt werden müssen, falls Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

Hilfe für Pflegende

Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn Arbeitnehmer vor einer akuten Pflegesituation stehen. Die Neuregelung erweitert diesen Anspruch auf 20 Arbeitstage. Angehörige haben somit mehr Zeit zur Pflege, wenn beispielsweise pandemiebedingt Tagesspflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr im gewohnten Umfang arbeiten. Gleichzeitig gibt es gesetzlich die Möglichkeit, die Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler einzuteilen – vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt zu. Auch die Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber wurde von acht Wochen auf zehn Tage verkürzt. Die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Dies alles gilt bis zum 30. September.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Siean dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Kritik

Vielen familienpolitischen Vertretern geht dies nicht weit genug. Sie fordern neben einem Corona-Elterngeld einen pandemiebedingten Kündigungsschutz als auch das volle Rückkehrrecht in eine Stelle, falls Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren. Kinderärzte fordern eine Öffnung von Schulen und Kitas. Der Kinderschutzbund weist auf die Wichtigkeit externer Betreuung für das Kindeswohl hin. Die evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie verlangt kreative Lösungen im Umgang mit der Pandemie.

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