zum Hauptinhalt
15 Sicherungsverwahrte wurden durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg freigelassen.

© Imago

Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel: Wie Sicherungsverwahrte rückfällig werden

45 Männer sitzen in der JVA Tegel in Sicherungsverwahrung, 20 wurden in den vergangenen Jahren entlassen. Einige sitzen nach schweren Straftaten wieder in Haft.

Mehr als 20 Sicherungsverwahrte sind in den vergangenen Jahren aus der JVA Tegel entlassen worden, darunter etwa 15 Altfälle durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Der hatte 2009 die gängige Praxis einer unbegrenzten Sicherungsverwahrung gekippt.

Der erste der durch dieses Urteil frei kam, war Rainer P. im Februar 2011. Dieser P. war auch der erste, der nach neuen Straftaten wieder in den Knast kam. Der Tagesspiegel hatte den Fall damals publik gemacht, den die Justiz verschwiegen hatte. Der damals gerade angetretene Justizverwaltung. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) versprach anschließend: „Künftig wird die Öffentlichkeit bei wichtigen Justizangelegenheiten informiert.“

Die erfolgte nicht. Tatsächlich sitzen mehrere ehemalige Sicherungsverwahrte nach schweren Straftaten wieder in Haft. Dies ergaben Recherchen des Tagesspiegels nach Hinweisen von Gefangenen. Einer von ihnen ist Günter P.. Er ist nach seiner Entlassung 2013 mittlerweile zum zweiten Mal wieder in Haft. Beide Male war der schwer alkoholkranke Gewalttäter nur Monate in Freiheit. Zuletzt war er am 4. August freigekommen. Seit 15. Oktober sitzt er wieder in Moabit.

"P. hat die meiste Zeit seines Lebens in Gefängnissen verbracht"

In der neuesten Anklage (Körperverletzung, Bedrohung, Widerstand, Beleidigung) heißt es lapidar: „P. hat die meiste Zeit seines Lebens in Gefängnissen verbracht.“ Tatsächlich hat P. neun Haftstrafen abgesessen, das erste Urteil datiert von 1976. Schlagzeilen machte der heute 57-Jährige im Oktober 1986: Im Streit trat und schlug er in der JVA Tegel einen Mitgefangenen zum Krüppel.

P. saß damals eine siebenjährige Haft wegen Raubes ab. Zur Tatzeit waren beide Männer durch „Aufgesetzten“ – also illegal selbst gebrannter Schnaps – betrunken, bei P. ermittelte ein Arzt 1,6 Promille. „Im Gefängnis kann ich so viel trinken, wie ich will“, hatte er im Prozess gesagt. Das Opfer erleidet durch die Tritte auf den Kopf schwerste geistige Behinderungen. 1988 wurde P. zu weiteren 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung. In der JVA Tegel beschreibt ihn ein Bediensteter, der ihn seit langem kennt, als „Zeitbombe“. Unter Alkohol sei P. „völlig schmerzfrei“. Der Mann sei „draußen nicht lebensfähig, der braucht einen Rahmen als Halt“.

Nach der Entlassung im August stand Günter P. unter Führungsaufsicht, durfte keinen Alkohol anfassen. Wie lange P. sich an diese Vorschrift hieß, ist offen. Ein Verstoß ist eine Straftat – jedenfalls auf dem Papier. P. war betrunken, als er auf der Straße einem Mann die Faust ins Gesicht schlug und dann bei der Festnahme randalierte.

Auch von diesem Fall erfuhr die Öffentlichkeit nichts. Denn Heilmanns Versprechen aus dem Jahr 2012, bei „wichtigen“ Fällen zu informieren, hatte einen Haken: Was wichtig ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft, und die pocht auf ihren Ermessenspielraum.

45 Männer in der JVA Tegel in Sicherungsverwahrung

Ein ähnlicher dritter Fall betrifft Michael P., ebenfalls Alkoholiker. Nur einen Monat nach seiner Freilassung im Jahr 2012 versuchte er, in Wedding einen Zechkumpanen totzuschlagen. Dies wurde erst bekannt, als einer der Trinker im November dann tatsächlich von einem anderen Mann erschlagen wurde. P. hat die zweieinhalb Jahre Strafe verbüßt, seit Mai 2015 sitzt er die 2012 „zur Bewährung“ ausgesetzte Sicherungsverwahrung weiter ab.

Nach Angaben der Justizverwaltung befinden sich derzeit 45 Männer in der JVA Tegel in Sicherungsverwahrung. Weitere sitzen die „Haft nach der Haft“ in der geschlossenen Psychiatrie ab. Der heute fast 60-jährige Rainer P. ist der erste Berliner Straftäter, der zum zweiten Mal zu Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Auch Reinhold T. und Waldemar T. sind jeweils kurz nach ihrer Entlassung rückfällig geworden, dies wurde erst durch neue Prozesse bekannt.

Justizsprecher Martin Steltner bestätigte jüngst einen sechsten Fall. Seit August dieses Jahres verbüßt Marwan El-N. weitere vier Jahre Haft in einer Entziehungsanstalt wegen schweren Bandendiebstahls. Auch über diesen Fall hatte ein langjähriger Tegeler Häftling den Tagesspiegel informiert, 2008 war El-N. derjüngste Sicherungsverwahrte in Tegel. Es gibt aber auch entlassene Sicherungsverwahrte, die sich in Freiheit bewährt haben.

Zur Startseite