Berlin: Wilde Verfolgungsjagd mit dem bulgarischen Botschafter Diplomat fuhr Schlangenlinien. Als die Polizei ihn stoppen wollte, flüchtete er in seinem Mercedes. Er muss Deutschland nun in Kürze verlassen
Der bulgarische Botschafter in Berlin, Nikolai A., ist am Dienstag mit seinem Mercedes Schlangenlinien gefahren und hat dadurch einen Polizeieinsatz mit wilder Verfolgungsjagd ausgelöst.
Der bulgarische Botschafter in Berlin, Nikolai A., ist am Dienstag mit seinem Mercedes Schlangenlinien gefahren und hat dadurch einen Polizeieinsatz mit wilder Verfolgungsjagd ausgelöst. Dabei wurde ein Polizist leicht verletzt. Das hat nun Folgen: „Der Botschafter wird in Kürze Deutschland nach sechsjähriger Amtszeit verlassen“, hieß es im Auswärtigen Amt. Er war am Mittwochvormittag zu einer Stellungnahme gebeten worden. Danach fiel die Entscheidung der bulgarischen Regierung. Mehr wollte das Auswärtige Amt zu dem Fall nicht mitteilen.
Doch was war passiert? Streifenbeamten ist der schwarze Mercedes-E- Klasse-Wagen mit dem Kennzeichen 0-23-1 am Dienstagabend durch seine „unsichere Fahrweise“, wie es bei der Polizei hieß, in der Emmentaler Straße (Reinickendorf) aufgefallen. Doch der Fahrer reagierte nicht auf die Haltezeichen der Polizei und raste weiter. Erst am Pastor-Niemöller-Platz in Pankow konnte das Diplomatenauto gestoppt werden. Die Beamten ließen sich den roten Diplomatenausweis von A. zeigen.
Mehr dürfen die Polizisten in der Regel nicht, denn Botschafter unterliegen nach dem Wiener Übereinkommen „diplomatischer Immunität“. Das bedeutet: Diplomaten sind von der Strafverfolgung befreit. „Polizisten dürfen sehr wohl eine Straftat erst einmal unterbinden, aber eben nicht verfolgen“, erklärt Justizsprecher Michael Grunwald. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf die Immunität verletzt werden. Zum Beispiel: Läuft ein Diplomat Amok und schießt um sich, „dürfen Polizisten zurückschießen“, sagte ein Polizeisprecher. Dann nämlich besteht „Gefahr für Leib und Leben“ und der Polizist handelt in Notwehr. „Dies ist aber immer vom Einzelfall abhängig“, hieß es.
Im konkreten Fall des bulgarischen Botschafters, der Schlangenlinien fuhr, war es den Polizeibeamten also nur erlaubt, den Diplomaten zu stoppen. Sie dürften ihm weder eine Blutprobe entnehmen noch „erkennungsdienstlich behandeln“, also beispielsweise Fingerabdrücke nehmen. „Alles andere geht dann über das Auswärtige Amt, das sofort Kontakt mit dem Land aufnimmt, aus dem der Diplomat entsendet worden ist.“
Nachdem Nikolai A. gestoppt worden war, wollten die Polizisten ihn am Weiterfahren hindern: Nach Tagesspiegel-Informationen zogen sie den Zündschlüssel ab. Doch der Botschafter zog einen Zweitschlüssel und fuhr erneut an. Dabei wurde einer der Beamten leicht verletzt. Die Polizei wollte lediglich die Art der Verletzung – eine Schürfwunde am Schienbein – bestätigen.
Die „Immunität“ von Botschaftsangehörigen löst immer wieder Diskussionen in der Bevölkerung aus. So gibt es Diplomaten, die ihren Status ausnutzen, um weder ihre Miete noch Arztrechnungen oder Knöllchen zu zahlen. Diplomatenschulden sind nämlich nicht einklagbar. Im Fall einer Diplomatenfrau, die vor drei Jahren in einem Wilmersdorfer Kaufhaus teures Parfüm gestohlen hatte, wurde lediglich die Botschaft informiert. Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Im vergangenen Jahr sind 120 Straftaten, die Diplomaten und ihre Angehörigen begangen haben, registriert worden.