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Kritiker des Mietendeckel-Gesetzes befürchten, dass es sich negativ auf den Neubau von Wohnungen in Berlin auswirkt.

© Jens Kalaene/dpa

Berliner Mietendeckel: Wohnungsverband rät Vermietern, Mieten zu senken

Der Berliner Wohnungsverband rät Hauseigentümern zu Gesetzestreue. Ex-Justizsenator Heilmann ruft Grünen-Abgeordnete auf, gegen das Gesetz zu votieren.

Berlins größter Wohnungsverband BBU rät seinen Mitgliedern, rechtzeitig zur Einführung des Mietendeckels unaufgefordert die Mieten zu senken und ihre Mieter detailliert über die Neuberechnung der Miete in Kenntnis zu setzen. Die Empfehlung begründet der BBU mit der jüngsten Änderung des Deckels zu einem „Verbotsgesetz“. Zumal die angedrohten Bußgelder von 500.000 Euro bei Vergehen sofort fällig seien – auch wenn Widerspruch eingelegt werde.

Am Donnerstag wird das Abgeordnetenhaus über den Mietendeckel abstimmen. In Kraft tritt das Gesetz wenige Wochen später mit Veröffentlichung, dann dürfen sich die Mieter auf Entlastungen von mehreren 100 Millionen Euro freuen. Anders als vom Senat bisher erklärt werden die meisten Mieter nach dieser Empfehlung des BBU wohl nichts unternehmen müssen – allenfalls hartgesottene Vermieter dürften diese Warnungen ignorieren.

BBU-Anwälte: „Die Vermieter müssen von sich aus tätig werden“

Die BBU-Anwälte empfehlen den Vermietern damit, nicht auf einen Erfolg der angekündigten Klagen gegen das Gesetzesexperiment des Landes Berlins zu setzen. Stattdessen sollten sie die Konsequenzen aus dem Mietendeckel ziehen – und die Mieten senken.

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Wörtlich heißt es: „Die Vermieter müssen von sich aus tätig werden“ und den umfangreichen, strafbewehrten Pflichten aus dem Gesetz nachkommen. Wer sich auf voreilige Berichte verlasse, wonach Hauseigentümer die Klagen von Mietern abwarten könnten, begehe eine Ordnungswidrigkeit.

Mieter müssen binnen zwei Monaten über ihre Miete informiert werden

Für die Hauseigentümer heißt das: Es kommt viel Arbeit auf sie zu. Spätestens zwei Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes (wahrscheinlich Mitte Februar) müssen sie ihre Mieter detailliert über die Errechnung ihrer bisherigen Miete informieren und auch über die künftige, gedeckelte Miete.

Ein zweites Schreiben müssen sie spätestens neun Monate später aufsetzen, nachdem der Deckel fest auf den Berliner Mieten sitzt. Darin muss die neue staatliche Miete mitgeteilt werden und wie sich diese errechnet. Die Anwälte des BBUs raten dringend zu einer förmlichen Zustellung, damit diese im Streitfall nachgewiesen werden kann.

BBU rät davon ab, überhöhte Mieten anzunehmen

Wie scharf der Senat die Auskunftspflicht gestellt hat in Verbindung mit dem angedrohten Bußgeld, betont der Verband wiederholt. Er rät deshalb auch dringend davon ab, überhöhte Mieten überhaupt „anzunehmen“. Denn: Wer erwischt wird, den können Bezirk, Senat oder nachgeordnete Ämter ohne Verzug zur Kasse bitten. „Widersprüche (gegen den Bußgeldbescheid; Anm. d. Red.) sollen keine aufschiebende Wirkung haben“. Das aber bedeutet: „Die Bußgelder müssen zunächst gezahlt“ werden – ganz egal, wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht: bis zu 500.000 Euro hier und sofort.

Trotz der dringenden Empfehlungen hat der Verband seine Hoffnung nicht aufgegeben, dass der Deckel dem Senat noch vom Mietentopf fliegt. Deshalb webt der BBU in seine „Formulierungshilfen“ für die Schreiben an Berliner Mieter Vorbehalte ein: Für den Fall, dass ein Gericht das Gesetz kippt, dass es ausläuft oder außer Vollzug gesetzt wird, soll die ursprüngliche, „nach BGB zulässige Miete gelten“.

„Scharfes Schwert" für Mieter und Ämter

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch galt bisher der Mietspiegel und zwar noch bis zum Jahr 2021. Zumal der Deckel ohnehin ein Verfallsdatum hat: Er gilt ja nur für einen „ausdrücklich begrenzten Zeitraum“, fünf Jahre. Deshalb rät der BBU den Vermietern außerdem dazu, den Mietern Rückforderungen wegen zu wenig gezahlter Miete anzukündigen für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird.

„Was der BBU schreibt, ist richtig“, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein – der Mietendeckel sei nun „ein Verbotsgesetz“, deshalb dürften Bußgelder bei Verstößen verhängt werden. Dies sei der Fall, wenn Vermieter überhöhte Mieten verlangen, auch wenn der Mieter oder die Verwaltung es noch gar nicht festgestellt hatten.

Führt 14 Argumente gegen den Mietendeckel an: CDU-Politiker Thomas Heilmann
Führt 14 Argumente gegen den Mietendeckel an: CDU-Politiker Thomas Heilmann

© picture alliance / Kay Nietfeld/

Durch die Last-minute-Änderungen am Gesetz hätten Mieter und Ämter nun ein „scharfes Schwert“ in der Hand, um ihr Recht auf niedrigere Mieten durchzusetzen. „Wir werden bei Verstößen von Vermietern gegen das Verbotsgesetz genauso den Finger in die Wunde legen wie gegenüber der Verwaltung.“ Vor allem für die großen Vermieter wie die Deutsche Wohnen könnten die Bußgelder abschreckende Wirkung haben.

Die Mehrheiten bei der Abstimmung über das Gesetz im Parlament am Donnerstag will der frühere Berliner Justizsenator und heutige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann durch einen Brief an die Abgeordneten der Grünen ins Wanken bringen. Darin heißt es: Zur „Führungsposition in Berlin“, die von den Grünen angestrebt werde, „passt nicht, wenn man bloßer Steigbügelhalter für ein verfassungswidriges Unterfangen der Linken wird“.

Heilmann zitiert Katalin Gennburg, die eine „Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes“ fordere, die „Abschaffung des privaten Wohnungsmarktes durch Überführung aller nicht selbst genutzten Wohnungen in Gemeingut“. Und der CDU-Abgeordnete fragt: „Wollt ihr das wirklich?“ 14 Argumente führt Heilmann gegen den Mietendeckel an.

Allen voran den Markt: Die Mieten stiegen kaum noch seit der Verschärfung der Mietpreisbremse durch den Bund. Mitglieder der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wollen gegen den Mietendeckel vor dem Bundesverfassunsgericht klagen, sobald dieser beschlossen ist.

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