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„Zwingender Bestandteil fehlte“: Gerichtsurteil stellt Berlins Mietpreisbremse infrage
Karlsruhe kippte den Mietendeckel, das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht. Nun droht Berlins Senat die nächste Niederlage – wegen einer vermeidbaren Nachlässigkeit.
Von Hannes Heine
| Update:
Dem Berliner Senat droht nach einem aktuellen Urteil erneut eine wohnungspolitische Niederlage – schon den Mietendeckel und das bezirkliche Vorkaufsrecht kassierten Gerichte. Nun entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln erstinstanzlich, dass die Mietpreisbremse nicht hätte angewendet werden dürfen. Und zwar wegen eines banalen Versäumnisses.
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