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Corona-Verordnung: Maskenpflicht in Brandenburg war laut Gericht zu unbestimmt
Das Landesverfassungsgericht beanstandet einen Teil der Corona-Verordnung von 2021. Geklagt hatte die AfD-Fraktion. Ihre übrigen Punkte verwirft das Gericht jedoch.
Von Benjamin Lassiwe
Stand:
Brandenburgs Landesverfassungsgericht hat einen Teil der siebten Corona-Verordnung des Landes, die im März 2021 in Kraft trat, für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um die Maskenpflicht, die damals beim Betreten von Geschäften galt.
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