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„Eine unerträgliche Situation“: Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen
In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Christina Block ist erschüttert von dem Urteil – und will dagegen vorgehen.
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Die Hamburger Unternehmerin Christina Block darf ihre heute in Dänemark lebenden Kinder im Alter von 15 und elf Jahren weiterhin nicht sehen. Ein Berufungsgericht im dänischen Viborg spricht Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder zu. Das Landesgericht bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz.
Die 52-jährige Mutter darf laut dem Urteil auch keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit den beiden Kindern haben. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Zuerst berichtete die „Bild“ über das Urteil im wohl bekanntesten Sorgerechts-Krimi Deutschlands, wenig später auch die Deutsche Presse-Agentur.
Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. „Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen“, erklärte die Unternehmerin in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt.
Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern – dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine „unerträgliche Situation“, so Block.
Alleiniges Sorgerecht beim Vater
Das Familiengericht in Sønderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.
Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfügt. „Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.“
Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.
Jedes Kind und jeder Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander.
Christina Block, Unternehmerin
Diese Einschätzung teilt nun auch das dänische Gericht. Die beiden Kinder stünden unter großem psychischen Druck. Die schwer traumatisierten Kinder hätten „deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten“, zitiert die „Bild“ aus dem ihr vorliegenden Beschluss des Landgerichts.
Block will das Urteil anfechten
In die Bewertung eingeflossen ist demnach auch der Umstand, dass Christina Block in Deutschland derzeit wegen Kindesentführung angeklagt ist. Die Kinder wurden in der Neujahrsnacht 2023/24 gewaltsam aus Dänemark entführt und wurden in Deutschland ihrer Mutter übergeben.
Christina Block bestreitet eine Beteiligung an der Entführung. Die Kinder leben heute unter Sicherheitsmaßnahmen und geheimer Identität in Dänemark. Diesen Umstand führt das dänische Landesgericht in seinem Beschluss laut „Bild“ ebenfalls auf. Alleine die Sicherheitsmaßnahmen und die neuen Identitäten und geheimen Adressen machten Kontakte der Mutter zu ihren Kindern nicht zumutbar.
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. „Jedes Kind und jeder Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander“, erklärte sie.
Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dieses lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu. (mit dpa)
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