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 Beamte der Bereitschaftspolizei suchen das Ufer des Teufelsees im hessischen Wetteraukreis ab, in dem die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Update

Mord an 14-jähriger Ayleen: Prozess beginnt mit Geständnis – Version des Angeklagten will der Staatsanwalt aber nicht stehen lassen

Die 14-jährige Ayleen wurde vor knapp einem Jahr tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Nun beginnt der Prozess gegen einen 30-Jährigen.

Stand:

Zum Auftakt des Prozesses um die Ermordung der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg hat der Beschuldigte die Tötung der Schülerin gestanden.

Der aus Hessen stammende 30-Jährige gab am Dienstag vor dem Landgericht im hessischen Gießen in einer von der Verteidigung verlesenen Einlassung an, Ayleen während eines Streits getötet zu haben. Von sexuellen Tatmotiven, von denen die Anklage ausgeht, war in der Erklärung des Beschuldigten allerdings nicht die Rede.

Den Inhalt der von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung allerdings will Staatsanwalt Thomas Hauburger vor dem Landgericht im hessischen Gießen schlichtweg nicht stehen lassen. „Der von dem Angeklagten geschilderte Tatablauf ist nicht ansatzweise mit dem ermittelten Tatablauf in Einklang zu bringen“, erklärt er.

Mord, versuchte Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger

Die Position der Staatsanwaltschaft führt Hauburger am Dienstag vor Gericht nochmals minutiös bei der Verlesung der Anklage auf: P. werden darin Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger und weitere Delikte wie Nötigung und das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Im April 2022 lernten sich der 30-Jährige und die Jugendliche demnach in einem Chat kennen. Von da an sollen sie sich mehr als 7000 Nachrichten geschrieben haben - mit stark sexualisiertem Inhalt.

„P. forderte vehement die Übersendung von Nacktbildern - diesem Ansinnen kam die 14-Jährige mitunter nach“, sagt Hauburger vor Gericht. Ein persönliches Treffen habe sie allerdings abgelehnt. Der Staatsanwalt beschreibt das Geschehen als „Teufelskreis“, aus dem die emotional überforderte Schülerin wegen des von P. aufgebauten psychischen Drucks nicht habe entkommen können.

Auch als er sich schließlich im Juli 2022 auf dem Weg zu dem Mädchen macht und ihr währenddessen schreibt, dass er nun in ihrer Nähe sei, lehnt sie demnach ein Treffen ab. Erst nach der Drohung, kompromittierende Bilder aus Chats an ihren Vater zu senden, habe Ayleen in eine Begegnung eingewilligt.

Sein Motiv für das Treffen mit dem Mädchen war nach Überzeugung der Anklage dabei eindeutig: P. sei fest entschlossen gewesen, Sex mit der 14-Jährigen zu haben, betont sie. Demnach fährt er mit ihr rund 300 Kilometer nach Hessen zurück, wo er sie nach einer versuchten Vergewaltigung an einem Feldweg dann erwürgt. Er habe sich so der einzigen Zeugin entledigen wollen.

Versionen der Geschehnisse unterscheiden sich stark

Die vom Verteidiger des Beschuldigten verlesene Version der Geschehnisse hingegen könnte unterschiedlicher dazu kaum sein. P. lässt etwa erklären, dass Ayleen sich gewünscht habe, ihn zu sehen. Das Mädchen haben ihm unter anderem erzählt, dass sie unglücklich sei und von ihrem Vater geschlagen werde. Auf dem Weg zu ihm zurück nach Hessen habe sie seine Nähe gesucht.

Nachts hätten sie angehalten und sich weiter unterhalten, heißt es in der Darstellung des Beschuldigten weiter. Dabei sei es zum Streit gekommen, in dessen Verlauf sie ihn „auf übelste Weise provoziert“ habe. Während der Auseinandersetzung habe er sie dann getötet. Von sexuellen Tatmotiven, von denen Staatsanwalt Hauburger ausgeht, ist in der Erklärung nicht die Rede.

Dass Ayleens Leiche ohne Oberteil und Hose gefunden wurde, begründet P. mit den Umständen. Er habe sein lebloses Opfer erst getragen, später dann wegen nachlassender Kräfte in Richtung des Sees gezogen, in dem ihre Leiche dann gefunden wurde. Dabei seien ihre Kleidungsstücke verlorengegangen.

Es sind solche Ausführungen, welche die Anklageseite merklich in Rage bringen. Vehement etwa widerspricht Staatsanwalt Hauburger anschließend den in den Raum gestellten Behauptungen über die familiären Verhältnisse des Opfers. „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es im Elternhaus von Ayleen je zu Gewalt kam“, betont er. Für den Prozess wurden Verhandlungstage bis Mitte September angesetzt. (AFP)

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