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SPD-Netzexperte: "Vorratsdaten sind so schlecht nicht"

Vorratsdatenspeicherung ist kein Problem, wenn sie begrenzt ist, sagt Alvar Freude, der Netz-Experte der SPD. Den Vorschlag von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält er für gefährlich.

Was halten Sie von dem Eckpunktepapier von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger?

Teilweise ist es ein ganz ordentlicher Vorschlag. Skeptisch aber bin ich bei der Methode Quick Freeze. In der Folge könnten alle Datenwünsche der Ermittler per Quick Freeze erfüllt werden. Dadurch aber würde die Hürde zum Datensammeln sinken, denn es soll schon bei einem einfachen Verdacht möglich sein, die Provider zum Speichern aufzufordern. So könnte es passieren, dass ganz viel gespeichert wird.

So wäre es leicht möglich, anzuordnen, alle Verbindungsdaten von Castor- oder G-8-Gegnern zu speichern. Das wäre nach dem alten Modell der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich, da dort härtere Beweise vorliegen müssten, um solche Daten bekommen zu dürfen. Nach dem Vorschlag der Justizministerin würde ein vager Verdacht genügen. 

Ist das also letztlich wieder eine Vorratsdatenspeicherung?

Genau. Allerdings finde ich die Vorratsdatenspeicherung so problematisch nicht – zumindest wenn sie so unterteilt ist, wie es Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit Quick Frezze tut: in die Bereiche "Verkehrsdaten" bei Telefonanbietern und "Bestandsdaten" bei Internetanbietern. Wenn also getrennt würde, wer erstens wann mit wem telefonierte oder mailte und zweitens wer wann welche IP-Adresse nutzte.

Wenn man Vorratsdaten so unterteilt, was dürfte dann mit ihnen geschehen?

Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden. Denn um mehr über den Nutzer zu erfahren, bräuchten sie eine konkrete Überwachungsanordnung, die sehr viel höheren Hürden unterliegt.

Davon sollten allerdings die E-Mail-Kommunikation und die Telefon- und Standortdaten getrennt werden. Denn mit ihnen lassen sich komplette Nutzerprofile erstellen und das kann sehr gefährlich sein. Außerdem sind noch andere betroffen – jeder, der mit mir in Kontakt stand, ist ja ebenfalls verdächtig.

Daher ist die Beschränkung wichtig. Wenn die Telefondaten nur sieben Tage gespeichert und nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgewertet würden, fände ich das in Ordnung.

Sollten IP-Adressen dafür dann auch bei Taten wie illegalem Kopieren herausgegeben werden?

Es bestand immer die Hoffnung, wenn keine IP-Adressen mehr gespeichert werden, gibt es auch keine Abmahnungen beim Filesharing mehr. Aber das hat sich nicht bewahrheitet. Die Musikindustrie hat einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und ist einfach schnell genug, im Zweifel überwachen sie es in Echtzeit. Fürs Filesharing spielen die Regeln also keine Rolle.

Die Grünen sagen, Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag sei eine Abkehr von der Unschuldsvermutung und letztlich eine anlassarme Speicherung auf Vorrat. Wie sehen Sie das?

Da muss man differenzieren eben zwischen IP-Speicherung und Telefondaten. Bei den IP-Adressen sehe ich diese Abkehr von der Unschuldsvermutung nicht. Einem Unschuldigen entsteht aus ihr kein Schaden. Bei den anderen Punkten kann man das so sehen, weil viele Unbeteiligte betroffen sind.

Das eigentliche Problem ist das Quick Freeze. Das kann in der Konsequenz deutlich gefährlicher sein, weil damit eine Anordnung erlassen wird für alle Daten, die man irgendwie gebrauchen könnte. Es besteht die Gefahr, dass auf bloßen Verdacht hin sehr viel mehr gespeichert und weitergegeben wird, als für den Anlass notwendig ist.

Warum?

Weil bei Quick Freeze nicht nur spezifische Daten eingefroren werden, sondern alle, die anfallen. Sich anschließend einen richterlichen Beschluss zu holen, sie auch auswerten zu dürfen, ist nicht so schwer. Quick Freeze sehe ich daher sehr skeptisch. Die Ermittler brauchen die ganzen Daten auch nicht, selbst wenn sie sie gern hätten. Wichtig für sie sind vor allem die IP-Adressen.

Quelle: "Zeit Online"

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