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Wo laufen sie denn? In der neuen Fernsehwelt gibt es die öffentlich-rechtlichen Programme linear und digital.

© PICTURE-ALLIANCE/ DPA

Update

Auftragsreform für ARD und ZDF: Mehr öffentlich-rechtliches Profil, bitte!

Die Ministerpräsidenten einigen sich auf Reform der Öffentlich-Rechtlichen. Zum Markenkern gehören Kultur, Bildung und Information - und Unterhaltung.

Nach sechsjährigem Ringen haben sich die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer auf eine Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt.

„Mit den Änderungen haben wir den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert, aktualisiert und geschärft, um den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

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Mit der Novelle wollen die Länder das Angebot von ARD und ZDF als Gegengewicht zu den Angeboten der privaten Sender und Streamingdienste stärker auf ein öffentlich-rechtliches Profil festlegen. So ist etwa ausdrücklich festgehalten, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig allen Generationen und Bevölkerungsschichten Angebote machen sollen. Meinung und Informationen müssen klar getrennt werden.

Zum Markenkern von ARD und ZDF gehöre neben Kultur, Bildung und Information auch die Unterhaltung - wenn dies einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspreche, sagte Dreyer. Wichtig sei ein Angebot für alle. "Die Anstalten haben den Auftrag, die Breite der Bevölkerung, also alle Generationen und Gesellschaftsschichten gleichermaßen zu erreichen."

Was allen wichtig sei, es werde festgeschrieben, „dass die Unterhaltung mit dazu gehört“, sagte Dreyer (SPD). Das öffentlich-rechtliche Profil müsse dabei sichtbar sein, fügte sie hinzu. Wie das Programm gestaltet und wie priorisiert werde, sei aber Angelegenheit der Rundfunkanstalten.

Finanzierung nicht Gegenstand der jetzigen Einigung

Gegenstand der Änderung sind nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz insbesondere die Definition des Auftrags, die Flexibilisierung des Programmangebots, die Fortentwicklung des Online-Auftrags sowie eine Stärkung der Gremien. Fragen der Finanzierung seien nicht Gegenstand der jetzigen Einigung. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden. Alle Länderparlamente müssen noch ihre Zustimmung für den Medienstaatsvertrag geben, bevor er in Kraft treten kann.

Unter dem Stichwort Flexibilisierung läuft, dass künftig nur noch ARD, ZDF, die dritten Programme, 3sat und Arte fest für das lineare Fernsehen beauftragt werden. Bei den kleineren anderen Sendern wie etwa dem Kinderkanal Kika oder ZDFneo können die Rundfunkanstalten künftig entscheiden, ob sie sie als rein digitales Angebot fortführen.

Mit der Reform sollen auch die Gremien wie die Rundfunkräte als „Parlamente der Sendeanstalten“ gestärkt werden. Sie sollen beispielsweise über Qualitätsstandards, Kosten und Senderausrichtung wachen und Richtlinien für das Programm aufstellen. Der für Medien zuständige Staatsminister Sachsen-Anhalts, Rainer Robra (CDU) erklärte, sein Land habe sich erfolgreich für eine Regelung eingesetzt, „dass die Gremien einerseits in Programmfragen Richtlinien aufstellen und diese regelmäßig überprüfen“.

Zu sehr in die Breite gewachsen

Bayerns Medienminister Florian Herrmann sagte, ARD und ZDF seien „zu sehr in die Breite gewachsen“. Jetzt werde das Profil geschärft und der Markenkern der Öffentlich-Rechtlichen noch klarer zum Ausdruck gebracht. Die Sender könnten nun selbst entscheiden, ob sie ihre Spartensender reduzieren und sie „den geänderten Nutzungsgewohnheiten entsprechend“ in Online-Angebote umwandeln.

Von Seiten der ARD hieß es: „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben heute die Weichen für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt, darüber freuen wir uns sehr. Jetzt entsteht eine schriftliche Fassung des neuen Staatsvertrags, sie wird die Grundlage der weiteren parlamentarischen Beratungen und auch unserer inhaltlichen Bewertung in der ARD sein.“

Auch der Privatsenderverband Vaunet begrüßte die Einigung, mahnte aber, in einem nächsten Schritt müssten die Länder Werbebeschränkungen und klare Grenzen für kommerzielle Tätigkeiten für die öffentlich-rechtlichen Sender festlegen. (mit Agenturen)

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