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Mitarbeiter aus dem Daimler-Konzern haben schon im Juli bei der Verhandlung vor dem Landgericht in Stuttgart demonstriert.

© dpa

Klage gegen Undercover-Reportage: Daimler unterliegt SWR

Der Autobauer Daimler muss die Ausstrahlung einer Niedriglohn-Reportage des SWR hinnehmen, urteilt das Landgericht Stuttgart. Der Konzern will dagegen klagen

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage des Autokonzerns Daimler gegen den SWR abgewiesen. Der Streit entzündete sich an der Reportage „Hungerlohn am Fließband: Wie Tarife ausgehebelt werden“, die im Mai 2013 in der ARD gezeigt wurde. Die Daimler AG warf dem SWR vor, mit heimlichen Aufnahmen in einer Betriebshalle das Hausrecht verletzt zu haben, und forderte, dem öffentlich-rechtlichen Sender eine neuerliche Ausstrahlung des Beitrags zu verbieten. Das Gericht lehnte dies am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass die Aufnahmen zwar rechtswidrig entstanden seien, weil der Journalist das Hausrecht von Daimler verletzt habe. Die Reportage zu Niedriglöhnen über Werkverträge diene aber „einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse“, ihre Ausstrahlung sei durch die Meinungs- und Rundfunkfreiheit des SWR gerechtfertigt. Daher könne Daimler keine Unterlassung zukünftiger Ausstrahlungen verlangen.

Der Konzern will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. „Wir werden notfalls bis zum Bundesgerichtshof und darüber hinaus gehen“, kündigte ein Sprecher an. „Wir halten den Beitrag in der gesendeten Form nach wie vor für manipulativ.“ Wichtig sei aber, dass das Gericht festgestellt habe, dass der Beitrag illegal entstanden sei. Nach dessen Auffassung hat der Beitrag darüber informiert, wie der Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen dazu führen könne, dass diese trotz gleichwertiger Arbeitsleistung wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leiharbeiter des Unternehmens erhielten. Diese Löhne müssten dann noch durch öffentliche Leistungen aufgestockt werden. Der SWR-Reporter Jürgen Rose hatte zwei Wochen für eine Logistikfirma im Untertürkheimer Mercedes-Werk gearbeitet und unerkannt mit versteckter Kamera gedreht. Der SWR begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. „Dieses Urteil ist nicht nur eine gute Nachricht für den Südwestrundfunk, sondern für die gesamte deutsche Medienlandschaft“, sagte Sendersprecher Wolfgang Utz. Die Entscheidung besage, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren ende. dpa/jbh

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