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Viele Public-Value-Inhalte – wie die kontroverse Dokumentation „Elternschule“ – erreichen durch ihre späte Programmierung nur noch eine Minderheit der arbeitenden Bevölkerung. Ansonsten setzen ARD und ZDF nicht anders als die kommerziellen Sender auf Massentauglichkeit, kritisiert Thomas Dittrich vom Wirtschaftsrat der CDU.

© Jörg Adolph/SWR/dpa

Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ein nachhaltiges Update für ARD und ZDF

Mit einem Teil des Rundfunkbeitrags sollten neue Strukturen außerhalb der Anstalten geschaffen werden, um den verfassungsrechtlichen Programmauftrag zu erfüllen. Eine Position.

Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer grundlegenden Reform bedarf, ist inzwischen geradezu eine Binsenweisheit. Es ist gut, dass die Diskussion darüber längst nicht mehr nur in den Hinterzimmern der Medienpolitik geführt wird, sondern zu einem engagierten Thema einer breiten Öffentlichkeit geworden ist. Die Chancen, dass sich durch diese ebenso breite wie streitig geführte Diskussion tatsächlich ein Veränderungs- und Modernisierungsschub in der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft ergibt, sind dadurch deutlich gewachsen. Diese Diskussion tut Not, denn es geht dabei nicht nur vordergründig um die Finanzen, um die Höhe des Rundfunkbeitrages oder den Mechanismus, wie er denn ermittelt und erhoben wird. Nein, viel entscheidender hat diese Diskussion die gesamtgesellschaftliche Frage zu beantworten, welche Art von öffentlich-rechtlichem Rundfunk wollen und brauchen wir in der Zukunft eigentlich noch; welche Aufgaben und Verpflichtungen soll er übernehmen und welche eben auch nicht. Das System braucht jetzt, um zukunftsfähig zu werden, ein nachhaltiges und von der Gesamtgesellschaft getragenes Update!

Natürlich steht die System-Finanzierung als letztlich einzig wirksamer Hebel der Politik gegenüber den Anstalten im Vordergrund, wenn es denn um die Durchsetzung von Reform-Verlangen geht. Die reformwilligen Kräfte insbesondere innerhalb der ARD sind dabei zu unterstützen; ihre bisherigen Bemühungen als ein erster Schritt ausdrücklich anzuerkennen. Die zuletzt von den Ministerpräsidenten der Länder eingeforderten Einsparungen haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einem kargen Sparprogramm von zwei Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren beantwortet und sich dafür zunächst einmal ordentlich selbst gelobt. Die Wahrheit aber ist: Bei einem Zehn-Jahres-Budget von 80 Milliarden Euro sind das gerade einmal 2,5 Prozent weniger Mittelverbrauch verteilt auf eine ganze Dekade – mehr Augenwischerei für Politik und Publikum geht kaum. Die unverzüglich erfolgte Kritik nicht nur aus der Politik ist ebenso heftig wie berechtigt. Hier muss von ARD und ZDF nun bald und plausibel deutlich nachgelegt werden.

Über 200 TV-, Radio- und Digitalangebote

Das aus diesen Gebühreneinnahmen von derzeit knapp acht Milliarden Euro jährlich gespeiste Portfolio der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfasst inzwischen über 200 TV-, Radio- und Digitalangebote; darin enthalten allein 21 Fernseh- und über 60 Radioprogramme. Insbesondere seit Beginn des neuen Jahrtausends ist eine merkliche Ausweitung der Programmangebote festzustellen. Anstatt ein Überangebot im klassischen Rundfunk durch eine Vielzahl von Kanälen auf der Basis von Gebühren zu finanzieren, sollte der Programmauftrag dahingehend angepasst werden, dass in der fundamental veränderten und weiter dynamisch entwickelnden Medienwelt schon längst ein umfassender Beitrag zu Gewährleistung von Meinungsvielfalt geleistet wird.

Denn ohne Frage kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch künftig eine besondere Bedeutung bei Produktion und Vermittlung von Public-Value-Inhalten zu, auch wenn private Anbieter über alle elektronischen Medien hinweg hierfür inzwischen ebenfalls nennenswerte und sehr vorzeigbare Programmflächen eingerichtet haben. Gleichwohl kommt gerade in diesen Programmangeboten die herausgehobene und historisch gewachsene Aufgabenstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in besonderer Weise zum Ausdruck: Mit seinen Programmangeboten gerade in Zeiten von „Fake-News“ und überbordenden Informationsangeboten durch Qualitäts-Journalismus und sonstige Beiträge Orientierung zu geben und zu einem aufgeklärten politischen Bewusstsein und breiter kultureller Identitätsstiftung beizutragen. Hierin liegt – unbeschadet weitergehender verfassungsrechtlicher Grenzziehungen – der eigentliche, ursprüngliche Kern der Aufgabe und gesellschaftlichen Bedeutung des öffentlichen Rundfunks für unser Gemeinwesen und seine politisch aufgeklärte Stabilität, auf die sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt endlich wieder besinnen und begrenzen muss.

Thomas Dittrich ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe Medienwirtschaftspolitik des Wirtschaftsrates der CDU e.V. und Geschäftsführender Gründungsgesellschafter der EMBA Europäische Medien- und Business Akademie.
Thomas Dittrich ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe Medienwirtschaftspolitik des Wirtschaftsrates der CDU e.V. und Geschäftsführender Gründungsgesellschafter der EMBA Europäische Medien- und Business Akademie.

© EMBA

Die bereits seit Jahren im öffentlichen Raum andauernde Diskussion, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk genau diesem Auftrag noch in hinreichender Weise gerecht wird oder nicht längst durch „Programmverflachung“ zu einem den kommerziellen Anbietern vergleichbarer Marktteilnehmer geworden ist, wird gern mit dem Gegenargument beantwortet, dass Public-Value-Inhalte der Einbettung in populäre „unterhaltsame“ Programmflächen bedürfen, um hinreichend Reichweite und damit Wahrnehmung zu generieren. Die programmliche Realität dieses auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinenden Arguments sieht allerdings anders aus: Sowohl quantitativ wie mit Blick auf ihre programmliche Platzierung sind Public-Value-Inhalte – von der investigativen Reportage bis hin zu Kulturmagazinen, Bildungssendungen oder auch sinnstiftenden fiktionalen Angeboten – längst an die Ränder des öffentlich-rechtlichen Gesamtangebotes gewandert; jedenfalls bevorzugt auf vermeintlich nicht quoten-relevante Sendeplätze, auf denen ohnehin – mit oder ohne massentaugliche Umrahmung – naturgemäß nur noch Minderheiten in der arbeitenden Bevölkerung erreicht werden können. Damit werden sie letztlich nur noch zum programmlichen Alibi eines ansonsten ausschließlich auf – ebenso kommerziell zu leistende – Massentauglichkeit des Programmangebotes.

Auf den spezifischen Programmauftrag fokussieren

In den hergebrachten Strukturen wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk den verfassungsrechtlichen Auftrag, die gesamte Bevölkerung zu erreichen, ebenso wenig erfüllen, wie private Medienunternehmen überleben könnten, wenn sie nicht neue Strukturen für die Entwicklung von Innovationen aufbauen. Daher erscheint es geboten, mindestens für einen Teil des Rundfunkbeitrags neue Strukturen zu erproben, außerhalb der etablierten Anstalten, und dabei zugleich Modelle der externen Aufsicht zu entwickeln. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bietet sich so eine große Chance, sich wieder auf ihren spezifischen Programmauftrag zu fokussieren, dessen Bedeutung angesichts von „Fake-News“ und gesellschaftlichem Auseinanderdriften sogar steigt, und damit die Akzeptanz für ein abgabenbasiertes Finanzierungsmodell zurückzugewinnen.

Die ohne Frage durch diesen Schutz herausgehobene Marktposition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die ihm dadurch am Markt eröffneten, faktisch subventionierten Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben inzwischen längst zu einer wettbewerbsrechtlich majorisierenden Marktstellung geführt, die ordnungspolitisch kritisch zu sehen und künftig klarer und eindeutiger - auch verfassungsrechtlich -  zu begrenzen ist. Unabhängig der vielfach durch Politik und laufende Rechtsprechung zugestandenen Bestands- und Entwicklungsgarantie, darf aus ihr keine ungeregelte weitere Ausdehnung bei Programmangeboten und rechtlichen Privilegien zum Nachteil der übrigen Marktteilnehmer abgeleitet werden.

Thomas Dittrich ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe Medienwirtschaftspolitik des Wirtschaftsrates der CDU e.V. und Geschäftsführender Gründungsgesellschafter der EMBA Europäische Medien- und Business Akademie.

Bisherige Beiträge in der Reihe „Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks": Patricia Schlesinger (15. April 2018), Hans Demmel (25. April), Christoph Palmer (7. Mai), Rainer Robra (11. Mai), Norbert Schneider (21. Mai), Tabea Rößner (25. Mai), Thomas Bellut (10. Juni), Frauke Gerlach (22. Juni), Ulrich Wilhelm (5. August), Heike Raab (2. September), Hans-Günter Henneke (15. September), Christine Horz (20. Januar), Siegfried Schneider (20. Februar), Ronald Gläser (3. Mär), Christian Bergmann (20. April), Doris Achelwilm (14. Mai)

Thomas Dittrich

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