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Wohin will Reinhard Grindel nach seiner Ex-DFB-Präsidentschaft?

© REUTERS

ZDF lässt Fall Grindel prüfen: Einst Mainzelmann, wieder Mainzelmann?

ZDF prüft, ob Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel ein Rückkehrrecht hat. Falls Grindel zurückkehren kann und will, bekommt er keine journalistische Aufgabe

Reinhard Grindel ante portas, der Ex-DFB-Präsident wieder beim früheren Arbeitgeber ZDF? Dazu sind einige Hürden zu überwinden. Es muss festgestellt werden, ob Grindel, der die Leitung des ZDF-Studios Brüssel innehatte, ehe er für die CDU in den Bundestag gewählt wurde, überhaupt ein Rückkehrrecht zur öffentlich-rechtlichen Anstalt hat. Beim ZDF sind Zweifel aufgetaucht. Der Sender hat deswegen eine rechtliche Prüfung zu der Frage beauftragt, ob Grindel tatsächlich ein Rückkehrrecht zum Sender hat. Die Prüfung werde durch einen externen Juristen vorgenommen und in Kürze vorliegen, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock am Donnerstag dem Tagesspiegel. Der Sender reagiert damit auf öffentliche Kritik an seiner bisherigen Rechtsauffassung. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hatte in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt, er sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass Grindel jetzt noch ein gesetzlich geregeltes Rückkehrrecht zum ZDF hätte.

Grindel war am 2. April nach Korruptionsvorwürfen vom Amt des DFB-Chefs zurückgetreten. Er war von 1992 bis 2002 als Journalist beim ZDF beschäftigt, danach saß er bis 2016 für die CDU im Bundestag. Im April 2016 wurde Grindel zum Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gewählt.

Abgeordnetengesetz regelt Rückkehrrecht

Das ZDF hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass der 57-Jährige „aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag“ ein im Abgeordnetengesetz geregeltes Rückkehrrecht habe. Dieses bestehe für Parlamentarier auch dann fort, „wenn sie nach ihrer Abgeordnetentätigkeit andere Aufgaben wahrnehmen“. Der in Speyer lehrende Staatsrechtler von Arnim sieht das anders: Die im Gesetz genannten drei Monate, in denen nach Beendigung des Mandats ein Antrag auf Rückkehr gestellt werden muss, seien nach seiner Auffassung eine Ausschlussfrist, „von der es keine Ausnahmen gibt“, sagte er dem epd.

Das Abgeordnetengesetz regelt unter anderem die „Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten“. Sinngemäß gelten die Vorschriften auch für Angestellte von Anstalten desöffentlichen Rechts. Im Gesetz heißt es: „Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft zu stellen ist, spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Stelle der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen entsprechenden Antrag, so ruhten die Rechte und Pflichten „weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand“. Grindel war kein Beamter, sondern Angestellter im öffentlichen Dienst, wozu eben auch das ZDF zählt.

Job in der Verwaltung?

Angenommen, die rechtliche Prüfung ergibt, Grindel habe ein Rückkehrrecht, dann stellt sich die Frage, ob er es wahrnimmt. Grindel und Intendant Thomas Bellut hatten Kontakt, was besprochen wurde, verrät das ZDF nicht. Intern hat sich der Sender festgelegt, dass dem tatsächlichen Rückkehrer Grindel keine journalistische Aufgabe übertragen würde. Ob der Ex-DFB-Chef wirklich in der Senderverwaltung arbeiten will?

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