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Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, hat einen Rechtsstreit mit Facebook gewonnen. Das Netzwerk darf einen beleidigenden Kommentar nicht weiterverbreiten.

© Doris Spiekermann-Klaas

"Nazi Drecksau"-Post geht nicht: Alice Weidel gewinnt Rechtsstreit mit Facebook

Hamburger Landgericht untersagt Facebook Weiterverbreitung eines Kommentars, in dem AfD-Fraktionschefin Weidel als "Nazi Drecksau" beschimpft wird

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat im Streit mit Facebook Recht bekommen. Das Hamburger Landgericht untersagte dem Unternehmen am Montag, einen strittigen Kommentar weiterhin zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, in dem Weidel unter anderem als „Nazi Drecksau“ beschimpft wurde. Sollte Facebook der Gerichtsentscheidung zuwiderhandeln, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Eine Nutzerin des sozialen Netzwerks hatte am 10. September 2017 einen nach Ansicht von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel beleidigenden Kommentar auf der Facebook-Seite der „Huffington Post“ veröffentlicht. Darin wird die Politikerin mit unflätigen Ausdrücken angegriffen, weil sie sich gegen die Homo-Ehe ausgesprochen haben soll. Das Posting wurde mehrfach bei Facebook gemeldet, jedoch nicht gelöscht. Facebook habe jeweils mit einem „formelhaften Textbaustein“ geantwortet, wonach der Kommentar nicht gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoße, so Steinhöfel.

Nachdem die AfD-Politikerin Ende Januar von dem Kommentar erfahren hatte, wurde Facebook abgemahnt und zur Löschung aufgefordert. Das Unternehmen reagierte nach Darstellung Steinhöfels darauf mit dem Hinweis, in Deutschland könne auf das Posting nun nicht mehr zugegriffen werden. Nach Angaben des Anwalts blieben die Äußerungen der Nutzerin jedoch bis mindestens Ende März weiter im Internet zugänglich, auch im deutschsprachigen Ausland.

Noch unklar, welche Maßnahmen Facebook ergreifen muss

Welche technischen Maßnahmen Facebook hätte ergreifen können und müssen, um eine weitergehende Sperrung zu erreichen, war nach Darstellung von Gerichtssprecher Kai Wantzen in der Verhandlung fraglich. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung klärt.

Die AfD-Bundestagsfraktion erklärte per Twitter, mit dem Urteil sei nicht nur klar geworden, „dass AfD-Politiker im Netz kein Freiwild sind“, sondern auch, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesesetz keinerlei Mehrwert bring e und ein Rechtssystem nicht ersetzen könne. Nach dem im Juni 2017 beschlossenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen Plattformbetreiber von Nutzern gemeldete Beiträge mit „offensichtlich rechtswidrigem“ Inhalt binnen 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Mit dem Gesetz soll Hass im Internet bekämpft werden.

Unterdessen mahnte Weidels Anwalt Steinhöfel das Netzwerk wegen neuer Beleidigungen gegen seine Mandantin ab und drohte gerichtliche Schritte an. (mit epd und dpa)..

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