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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Mordurteil gegen den Täter eines Brandanschlags auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Jahr 1991 als rechtskräftig bestätigt.

© dpa/Thomas Frey

Mehr als 33 Jahre nach Brandanschlag: Mordurteil nach Attacke auf Asylheim in Saarlouis rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof verwarf alle zuvor gegen das Urteil hervorgebrachten Revisionen. Der Täter zündete 1991 eine Flüchtlingsunterkunft in der saarländischen Stadt an – der 27-jährige Samuel Yeboah starb.

Stand:

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei dem Feuer in dem von insgesamt 21 Flüchtlingen bewohnten Gebäude war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah gestorben. Das Gericht in Koblenz sprach den Beschuldigten deshalb im Oktober 2023 unter anderem des Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig. Dagegen gingen mit unterschiedlichen Begründungen sowohl Bundesanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung in Revision.

Nun wies der Bundesgerichtshof sämtliche Revisionen als unbegründet ab. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht. „Insbesondere“ die Beweiswürdigung sei nicht zu beanstanden. Das Urteil sei damit rechtskräftig. (AFP)

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