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Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet laut einer aktuellen Forsa-Umfrage die Teil-Legalisierung von Cannabis.

© dpa/Friso Gentsch

Vor allem Jüngere: Mehrheit der Deutschen weiterhin für Cannabis-Legalisierung

Die Mehrheit der Deutschen steht laut einer Umfrage weiter hinter der Teil-Legalisierung von Cannabis. 60 Prozent glauben, dass sie helfe, den Konsum von verunreinigtem Cannabis einzudämmen.

Stand:

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet laut einer aktuellen Forsa-Umfrage die Teil-Legalisierung von Cannabis. 55 Prozent stehen weiter hinter dem Gesetz, wie die Krankenkasse KKH als Auftraggeber der Befragung am Montag in Hannover mitteilte.

Das gelte vor allem für jüngere Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, die sich zu 75 Prozent gegen eine Rücknahme der Legalisierung ausgesprochen hätten. Gut ein Drittel der repräsentativ Befragten befürworte hingegen eine Abschaffung des Gesetzes – unter Jüngeren knapp ein Fünftel.

Laut Umfrage stimmen 73 Prozent der Aussage zu, der Konsum von Drogen wie Cannabis schade der Gesundheit. Fast jeder Zweite meint, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei, die schnell zum Konsum anderer Drogen verführe. 39 Prozent sind der Ansicht, die Teil-Legalisierung habe den übermäßigen Konsum von Cannabis begünstigt.

60 Prozent der Befragten finden hingegen, dass die Legalisierung helfe, den Schwarzmarkt und damit den Konsum von verunreinigtem Cannabis einzudämmen.

Was junge Menschen denken

Insgesamt 43 Prozent halten laut Umfrage Cannabis eher für eine harmlose Droge, die bei vielen gesundheitlichen Beschwerden hilft. Dem stimmte den Angaben zufolge über die Hälfte der 18- bis 34-Jährigen zu. Allerdings hielten auch 65 Prozent der jüngeren Befragten Drogen wie Cannabis durchaus für gesundheitsschädlich. Rund ein Fünftel dieser Altersgruppe gehe von einem übermäßigen Konsum durch die Legalisierung aus.

Seit dem 1. April vergangenen Jahres ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen, von 50 Gramm im privaten Raum straffrei. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist darüber hinaus beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. (KNA)

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