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Ein Auto fährt an einer roten Ampel in Hannover (Niedersachsen) vorbei. (Archivfoto, Symbolbild)

© picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

Nach tödlichem Unfall eines Mädchens: Autofahrer erhält neun Monate auf Bewährung

Eine Elfjährige wird in Berlin von einem Auto tödlich erfasst. Nun wurde der Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vater des Mädchens hält die Strafe „für viel zu gering“.

Ein Autofahrer, der eine rote Ampel missachtet und ein elf Jahre altes Mädchen in Berlin-Marzahn tödlich erfasst hatte, ist zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 61-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Zudem erging eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten gegen den Unternehmer aus Brandenburg.

Der Vater des Mädchens kündigte bereits Rechtsmittel an. Er halte die Strafe „für viel zu gering“.

Richter: Autofahrer hat sich „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ verhalten

Die Elfjährige und ihre Mutter wollten laut Anklage am Nachmittag des 24. April 2022 bei für Fußgänger grüner Ampel die Landsberger Allee überqueren. Das Mädchen sei auf der Fußgängerfurt von dem Wagen des Angeklagten erfasst worden.

Für den Autofahrer habe die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereit „mindestens 23 Sekunden auf Rot gestanden“, sagte der Richter. Zudem sei er mit etwa 65 Kilometern pro Stunde zu schnell gefahren. Erlaubt gewesen sei an der Stelle höchstens Tempo 50. Der 61-Jährige habe sich „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ verhalten.

Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts

Die Mutter des Mädchens sagte unter Tränen im Prozess, ihre Tochter und sie hätten noch ein paar Ostergeschenke kaufen wollen. Sie hätten die Fahrbahn bei grüner Ampel für Fußgänger betreten - „sie lief schneller als ich“. Von rechts sei dann ein Auto gekommen. „Ich konnte meine Tochter nicht mehr warnen.“ Die Schülerin starb vier Tage später an ihren schweren Kopfverletzungen.

Der Angeklagte hatte sein tiefes Bedauern ausgesprochen. „Es tut mir in der Seele weh“, so der Unternehmer, der seit dem Unfall ohne Fahrerlaubnis ist. Warum er die rote Ampel missachtet habe, könne er sich nicht erklären. Er habe die Ampel vor seinem „geistigen Auge auf Grün umschalten sehen“. Deshalb habe er nicht gebremst.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Eine Nebenklage-Anwältin plädierte auf eine Strafe ohne Bewährung. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag. (dpa/bb)

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