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Panorama: Alkoholsperre im Auto

Ein neues Gerät soll verhindern, dass Betrunkene fahren – Debatte auf dem Verkehrsgerichtstag

Goslar - Nachts auf Rügen: Ein Auto gerät beim Überholen frontal in den Gegenverkehr, vier Teenager sterben. Die A5 bei Bad Homburg: Ein Autofahrer rast mit seinem Fahrzeug gegen einen Kleinwagen. Drei Tote. Bei Weidung in Bayern kommen fünf Menschen ums Leben, als ein 29-Jähriger mit seinem Pkw ein anderes Auto rammt und dieses in den Gegenverkehr schleudert.

Drei Unfälle aus jüngster Zeit. Drei Mal waren die Fahrer betrunken. Möglicherweise könnten die Opfer noch leben, wenn die Fahrzeuge der Unfallverursacher mit speziellen Zündsperren ausgerüstet gewesen wären, die auf Alkohol reagieren, sogenannten Alcolocks. Dann hätten die betrunkenen Fahrer nicht starten können. Der Apparat misst die Alkoholkonzentration in der Atemluft.

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar debattierten Experten am Donnerstag darüber, ob diese Alcolocks das Problem „Alkohol am Steuer“ lösen können. Die Installation sensorischer Wegfahrsperren sei grundsätzlich zu befürworten, sagte der Experte des Auto Club Europa (ACE), Gert Schleichert. In Schweden und Finnland gebe es bereits staatliche Programme zur Einführung dieser Apparate. Eine gesetzliche Einbaupflicht in Deutschland lehnt Schleichert aber ab, denn abstinenten Autofahrern sei es nicht zuzumuten, „viele Hundert Euro in Alkoholsensoren zu investieren“.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält Zündsperren grundsätzlich für ungeeignet. Die Technik sei nicht zuverlässig genug, sagt ein Sprecher. Der obligatorische Einbau in alle Fahrzeuge wäre zudem „unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“. Alcolocks würden außerdem die Promillegrenze indirekt auf 0,0 senken und somit jegliche Alkoholfahrt unter Strafe stellen. Der ADAC sieht ebenfalls „noch zahlreiche ungelöste Fragen“. Wenn ein angetrunkener Fahrer die Sperre „durch den Beifahrer oder andere Kunstgriffe“ umgehen könne, sei die Schutzwirkung praktisch gleich null, sagt ADAC-Jurist Christian Döhler. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) macht „Bedenken in technischer und rechtlicher Hinsicht“ geltend. Die Geräte könnten leicht manipuliert werden, sagt Klaus Schneider von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Außerdem könnten „Fehlfunktionen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen“. Es sei für angetrunkene Fahrer zudem sehr einfach, jemand anderen pusten zu lassen.

Ein weiteres Thema erregt die Gemüter auf dem Verkehrsgerichtstag. Gegen die von der Bundesregierung geplanten Bußgelderhöhungen haben sich in Goslar mehrere Verbände und Experten gestellt. Gerade Raser und Drängler ließen sich durch Bußgelder kaum beeindrucken, erklärte der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm. Er räumte ein, dass die Bußgelder in Deutschland im EU-Vergleich niedrig seien. Doch er äußerte Zweifel daran, dass höhere Strafen mehr Verkehrssicherheit brächten. Für Unbelehrbare sei nur der Verlust des Führerscheins eine effektive Drohung. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Friedrich Dencker. „Wer seine sportlichen Triebe oder den Rausch der Geschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr auslebt, gehört aus demselben gezogen“, sagte der Verkehrsrichter in seiner Eröffnungsrede. Eine Erhöhung der Bußgelder lehnte er allerdings ab: Damit werde auch der Autofahrer deutlich mehr zur Kasse gebeten, der einmal beim Übertreten eines Tempolimits „geblitzt“ werde, und nicht nur Rowdys und Drängler. Bundesverkehrsminister Tiefensee hat angekündigt, die Strafe für Raser oder Drängler auf bis zu 2000 Euro anheben zu wollen. Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss soll künftig bis zu 3000 Euro kosten, die Obergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße soll auf 2000 Euro verdoppelt werden. dpa

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