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Christian B. (l) steht im Gerichtssaal im Landgericht.

© dpa/Moritz Frankenberg

„Ausreise zeitnah möglich“: Gericht hebt Teil der Auflagen für Verdächtigen im Fall Maddie auf

Christian B. gilt als verdächtig im Fall des in Portugal verschwundenen Mädchens Maddie McCann. Nach seiner Haftentlassung fand er zuletzt keine Bleibe mehr. Kann er nun ausreisen?

Stand:

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die gerichtlichen Auflagen für den Verdächtigen im Fall des in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Maddie McCann teilweise aufgehoben. Eine Sprecherin des OLG sagte am Sonntag, das Gericht habe Ende Oktober eine Weisung des Landgerichts Hildesheim „zum Teil aufgehoben“, wonach Christian B. seinen Wohnsitz im Inland nehmen muss. Darüber müsse das Landgericht nun nochmal neu entscheiden.

Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. B.s Anwalt Friedrich Fülscher sagte der Zeitung am Sonntag, nach der Entscheidung des OLG werde „eine Ausreise des Herrn B. damit zeitnah möglich sein“.

B. lebte zuletzt in Kiel in einem Zelt, nachdem er in der ihm zugewiesenen Wohnung mit Widerstand der Anwohner konfrontiert war. Berichten zufolge gab es Proteste und auch Aufrufe zur Gewalt gegen B. Mehrere Versuche, eine Bleibe zu finden, scheiterten demnach für den 48-Jährigen.

Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte 48-jährige Christian B. war Mitte September aus einem Gefängnis in Niedersachsen entlassen worden, in dem er eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung im Jahr 2005 absaß. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie schon 2020 bekannt. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht.

Grundsätzlich ist B. nach seiner Haftentlassung ein freier Mann. Nach Behördenangaben gelten für ihn jedoch gerichtliche Auflagen. Er muss im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Polizei ständig seinen Aufenthaltsort ermitteln kann. Laut „Bild“ ist allerdings unklar, ob die Fußfessel im Ausland überhaupt funktioniert und die Führungsaufsicht dann umsetzbar wäre.

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der B. vor Gericht beurteilte, besteht die Gefahr weiterer Sexualstraftaten. Er stufte ihn als hochgefährlich ein.

B. lebte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche zu begehen. Er wohnte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb war die Justiz in Niedersachsen für ihn zuständig.

Madeleine, „Maddie“, war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur. (AFP)

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