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Eugen Block wirft der Vorsitzenden Richterin im Prozess gegen seine Tochter Christina Befangenheit vor. (Archivbild)

© Markus Scholz/dpa/Archiv

Update

Prozess um Kindesentführung: Eugen Block wirft Richterin erneut Befangenheit vor – Entführer soll Steakhaus-Erbin belasten

Seit vier Monaten läuft der Prozess gegen Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder. Jetzt meldet sich deren Großvater erneut zu Wort. Dabei geht es um den Ex-Mann seiner Tochter.

Stand:

Im Prozess gegen seine Tochter wegen Kindesentziehung hat der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block (85) eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin eingelegt.

Sein Anwalt Gerhard Strate wirft der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt vor, ein parallel laufendes Strafverfahren gegen Christina Blocks Ex-Mann Stephan Hensel zu verzögern. Der Vater der beiden an Silvester 2023/24 entführten gemeinsamen Kinder ist ebenfalls wegen Kindesentziehung angeklagt. 

Nach der Trennung der Eltern hatten beide zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Nach einem Wochenendbesuch der beiden jüngsten Kinder im August 2021 beim Vater in Dänemark hatte dieser den Sohn und die Tochter einfach bei sich behalten. Darum klagte ihn die Staatsanwaltschaft 2023 wegen Kindesentziehung an.

Die Anklage wurde schließlich im April 2024 vom Landgericht zugelassen. Der Prozess soll voraussichtlich vor derselben Strafkammer stattfinden, die derzeit den Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte führt. 

Eugen Block hält die Vorsitzende der Strafkammer für befangen. „Seit anderthalb Jahren lässt die Große Strafkammer 32 die Anklage gegen Stephan Hensel so gut wie unbearbeitet. Und das, obwohl der in der Anklage geschilderte Sachverhalt absolut überschaubar ist“, erklärte Strate in einer Pressemitteilung. Es sei nicht akzeptabel, dass die Strafkammer die Entscheidungen zur Übernahme und zur Zulassung der Anklage noch nicht getroffen habe.

Block-Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt

Eugen Blocks Anwalt kritisierte auch die Zulassung von Hensel als Nebenkläger in diesem Verfahren. Zumindest im Zeitraum von der Entführung bis zur Rückkehr der Kinder zum Vater vier Tage später sollen beide Eltern dasselbe Grunddelikt – Entziehung von Minderjährigen – begangen haben. Das mache nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Elternteile ungeeignet, als Nebenkläger aufzutreten.

„Stephan Hensel hätte in dem zurzeit anhängigen Verfahren gegen seine frühere Ehefrau nicht als Nebenkläger zugelassen werden dürfen. Dies liegt eigentlich auf der Hand“, erklärte Strate. 

Christina Block wird vorgeworfen, den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns erteilt zu haben. Der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Silvesternacht von einer israelischen Sicherheitsfirma ihrem Vater gewaltsam entzogen und nach Deutschland gebracht worden.

Einer der sechs Mitangeklagten, ein in Untersuchungshaft sitzender Israeli (36), hat das Tatgeschehen umfangreich gestanden. Der angebliche Kopf der Operation, David B., soll derweil vernommen worden und Christina Block beschuldigt haben, vom Handeln der Israelis gewusst zu haben.

Vorerst soll der angebliche Ex-Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad dennoch wieder auf freiem Fuß sein, wie „Bild“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtet. Sollte er sich jedoch dem Verfahren entziehen, werde wieder nach ihm gefahndet, heißt es.

Der Prozess gegen Christina Block soll am Mittwoch mit der Vernehmung von Hensels neuer Ehefrau als Zeugin fortgesetzt werden. Auch Eugen Block ist als Zeuge geladen, ein Termin für seine Aussage ist aber noch nicht bekannt. Er hat angekündigt, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Vater der Angeklagten Gebrauch zu machen. 

Eine erste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin hatte das Landgericht Anfang November zurückgewiesen. Zur neuen Beschwerde erklärte eine Gerichtssprecherin, die Strafkammer sei im aktuellen Prozess in besonderem Maße dem Beschleunigungsgebot verpflichtet, weil einer der Angeklagten in Haft sitzt. (dpa/Tsp)

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