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Das BKA war an den Razzien am Mittwoch beteiligt.

© Fredrik von Erichsen/dpa

Update

21 Beschuldigte im Alter von 14 bis 26 Jahren: Bundesweite Razzia wegen kinderpornografischer Videos

Die Ermittler schlugen in elf Bundesländern zu. Entdeckt wurden entsetzliche Videos – unter anderem die Aufnahme der Vergewaltigung eines Kindes.

Bei einer bundesweiten Razzia gegen 21 Verdächtige haben Beamte kinderpornografische Videodateien beschlagnahmt. Eine davon zeige die Aufnahme einer Vergewaltigung eines etwa zehnjährigen Kindes durch zwei Jugendliche in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan, teilte das Bundeskriminalamt (BKA) am Samstag mit. Eine andere Datei sei eine mutmaßlich 2014 entstandene Aufnahme, die zwei US-Kinder bei Vornahme sexueller Handlungen zeige.

Kinderpornografie wird vermehrt von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern im Internet geteilt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das BKA und die Polizei hatten am Mittwoch die Wohnungen der 21 Verdächtigen in elf Bundesländern durchsucht. Sie sollen die kinderpornografischen Videodateien über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet haben. Die Beschuldigten sind demnach 14 bis 26 Jahre alt. Ihnen wird eine sogenannte Drittbesitzverschaffung sowie der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.

Festgenommen wurde bei der Razzia wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften in elf Bundesländern niemand. Je vier der 21 Verdächtigen kommen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen. Je zwei Tatverdächtige stammen aus Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen und je einer aus Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Einzelheiten wollen die Ermittler am Montag (11.00 Uhr) im BKA in Wiesbaden bekannt geben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt beobachten in den vergangenen Monaten vermehrt, dass einzelne Videodateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern über soziale Netzwerke im Internet geteilt werden, wie die beiden Behörden am Samstag mitteilten.

Die Inhalte der Aufnahmen würden häufig bagatellisiert und zum Teil mit als lustig empfundenen Texten und Emojis versehen. Die Persönlichkeitsrechte der Opfer werden durch die vielfache Verbreitung der Aufnahmen in erheblicher Weise verletzt, wie Staatsanwaltschaft und BKA betonten.

Die bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) war maßgeblich an den Ermittlungen beteiligt. Sie ist erster Ansprechpartner des BKA für Internetstraftaten bei noch ungeklärter Zuständigkeit in Deutschland und bei Massenverfahren. (AFP, dpa)

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