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Der Tatort in der Berliner City-West am 1. Februar 2016.

© dpa

Einspruch zum Mordurteil im Berliner Raserprozess: Der Applaus war sicher

Selten harmonierten öffentliches Strafbedürfnis und Urteil so sehr. Dabei hat es zivilisatorischen Wert, dass beides auseinanderfällt. Ein Einspruch.

Selten gab es so viel Lob für ein Strafgericht wie das nach dem Urteil über die beiden Kudamm-Raser. Es war Mord! Endlich ein Stoppsignal für diese Idioten, die Anwohner nachts um den Schlaf bringen und andere Verkehrsteilnehmer um Gesundheit und Leben. Mindestens 15 Jahre Haft, das wird den beiden eine Lehre sein und allen anderen eine Warnung. Ein hartes Urteil, aber Härte ist notwendig, wenn der Verstand zugunsten von zwei Motorblöcken ausgelagert wird, die zusammen mehr als 600 Pferde auf die Straße bringen.

Selten harmonieren öffentliches Strafbedürfnis und ein tatsächlich gesprochenes Urteil in derartiger Weise. Dabei hat es durchaus zivilisatorischen Wert, dass beides auseinanderfällt. Die Bestrafung von Menschen den Gefühlen jener entzogen zu haben, die durch sie geschädigt wurden oder werden könnten, gehört zu den herausragenden Merkmalen einer entwickelten Gesellschaft. Ist das Mordurteil ein Fortschritt oder ein Rückfall?

Natürlich ist es nicht zu beanstanden, wenn Richter sich nach langwieriger Beweisaufnahme ein sorgfältiges Bild der inneren Tatseite zeichnen, das Vorsatz von Fahrlässigkeit trennt. Bewusste Fahrlässigkeit, das Vertrauen, das trotz unbeherrschbarer Risiken der rasenden Irrfahrt doch noch alles ein gutes Ende nimmt? Oder bedingter Vorsatz, die „billigende Inkaufnahme“, dass jemand stirbt?

Und wenn die Todesfahrer heute im Rollstuhl sitzen würden?

Es sind beengte juristische Kategorien, wohl zu eng für den selbstverliebten Größenwahn der Autolenker, von denen einer nach dem Mordunfall stammelnd um sein Wrack gelaufen sein soll mit den Worten: „Wie konnte das passieren, wie konnte das passieren?“. Aber es sind die Kategorien, die da sind. Sie erklären nichts, sie rekonstruieren nichts; niemandem helfen sie, außer dem Gericht, das verurteilt ist, verurteilen zu müssen.
Zwei Mörder? Mag sein. Dass Menschen mit ihren Autos vorsätzlich andere töten, ist keine Entdeckung des Berliner Landgerichts. Neu ist, dass Richter dies in Umständen entdecken, in denen Leute aus bloßer Lust an ihrer eigenen und der Potenz ihrer Wagen in Beschleunigungsrennen Befriedigung suchen. Sicher trug dazu bei, dass die beiden die Abziehbilder des Klischees vom Klischee über die Raserszene sind: fette Karre, großes Maul und wenig Schule. Dann kein Rennen in der Vorstadt, sondern an den Wahrzeichen West-Berlins entlang.

Als der Vorsitzende das Bild vom Terroranschlag bemühte, dem der Schauplatz glich, eine Gasfußsekunde weg vom Breitscheidplatz, dürfte klar gewesen sein, in welcher Dimension die Tat verortet wird. Ist das gerecht? Wäre es vielleicht gerechter gewesen, wenn die beiden, nach dem Unfall schwerstverletzt, sich durch ein Leben im Rollstuhl hätten quälen müssen? Im Rollstuhl zur Anklagebank. Lebenslang für Mörder im Rollstuhl. Man kann es sich kaum vorstellen.

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