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Er kommt diesen Mittwoch aus dem Gefängnis: Gericht ordnet offenbar Fußfessel und weitere Auflagen für Verdächtigen im Fall Maddie an
Womöglich ab diesem Mittwoch ist der Deutsche Christian B. wieder ein freier Mann. Einem Bericht zufolge muss er jedoch strenge Auflagen erfüllen. Seine Anwälte kritisieren das als „eine Art U-Haft“.
Stand:
Der deutsche Verdächtige im Mordfall Maddie, Christian B., soll einem Medienbericht zufolge nach seiner Haftentlassung eine Fußfessel tragen und seinen Reisepass abgeben.
Wenn B. aus der Haft frei komme, müsse er im Rahmen einer Führungsaufsicht eine Reihe von Auflagen erfüllen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 9. September. So müsse er eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden.
In dem Gerichtsbeschluss wird dem Bericht zufolge außerdem verfügt, dass B. sich einen festen Wohnsitz nehmen müsse, den er ohne Genehmigung nicht verlassen dürfe. Seine Verteidiger kündigten allerdings eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht an.
„Das ist der Versuch der Staatsanwaltschaft, ihn in einer Art Untersuchungshaft zu halten, wo sie jederzeit Zugriff auf ihn hätten“, sagte Rechtsanwalt Philipp Marquort dem „Spiegel“.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Christian B. verbüßt in einer Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde eine mehrjährige Haftstrafe, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt hatte.
Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess zu mehreren mutmaßlichen Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen.
Maddie weiter verschwunden
Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Verfahren zu tun. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. aber als Verdächtigen im Fall der kleinen Britin, die am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden war.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen Mordverdachts gegen B., hat aber keine Anklage gegen ihn erhoben.
B. wird womöglich am Mittwoch entlassen
Nun steht B.s Entlassung an. Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig gilt der Mittwoch als Stichtag, eine Entlassung an einem anderen Tag gilt allgemein aber als möglich. Offizielle Angaben dazu gibt es unter Verweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht.
Nach „Spiegel“-Recherchen hat die Stadt Sehnde B. in einem Bescheid vom 9. September mitgeteilt, dass ihm sein Reisepass entzogen werde. Er soll demnach einen Personalausweis erhalten, der auf Deutschland beschränkt ist.
Der Geltungsbereich „wird hiermit und mit sofortiger Wirkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt“, zitiert das Magazin aus dem vierseitigen Behördenschreiben.
Die Stadt habe dabei auf eine frühere Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verwiesen, heißt es in dem Bericht.
Demnach hatte eine sogenannte Fallkonferenz der Behörden zu Christian B. am 3. Juli ein Risiko festgestellt, dass er weitere Straftaten begehen könne. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich B. ins Ausland absetze. Seine Rechtsanwälte wollen dem „Spiegel“ zufolge auch gegen diesen Bescheid vorgehen. (AFP)
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