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Sachsen: Erstmals nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt

In Sachsen ist erstmals nachträglich die Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter verhängt worden. Der Pädophile sei weiterhin eine Gefahr und habe eine Therapie "regelrecht boykottiert".

Dresden - Das Landgericht Dresden stufte einen 47 Jahre alten Sexualstraftäter weiter als gefährlich ein. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mann zu seinem früheren Verhalten zurückkehre, begründete das Gericht sein Urteil. Der Mann, der eine achtjährige Haftstrafe wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt hat, stelle sich nicht seiner pädophilen Vergangenheit, hieß es. Die Therapie in der Haft habe er "regelrecht boykottiert". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der gelernte Baufacharbeiter war 1999 zu der achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zum Ablauf der Haftzeit hatte die Staatsanwaltschaft im September 2006 einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt. Grundlage ist ein seit 2004 bundesweit geltendes Gesetz, das die nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässt. Die Vorschrift soll eine Lücke füllen: Wenn die hochgradige Gefährlichkeit eines Täters noch nicht bei seiner Verurteilung, sondern erst im Gefängnis erkennbar wurde, darf er über den eigentlichen Entlassungstermin hinaus inhaftiert werden - im Extremfall lebenslang. Dies war zuvor nicht möglich.

Verteidiger will in Revision gehen

Die Verteidigung des 47-Jährigen hatte gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert, weil sie keine neuen Tatsachen sah. Der Mandant sei unter falschen Voraussetzungen therapiert worden. Das Gericht berief sich dagegen auf Zeugenaussagen und die Stellungnahmen zweier Gutachter. Es stufte den Angeklagten unter anderem wegen seiner narzisstischen Persönlichkeit als gefährlich ein.

Der Verteidiger wird voraussichtlich in Revision gehen. Das Urteil stelle einen "massiven Eingriff" in das Leben seines Mandanten dar. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich dagegen zufrieden und hofft, dass die Entscheidung des Dresdner Landgerichts vom Bundesgerichtshof bestätigt wird. (tso/dpa)

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