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Der Komiker Karl Dall hat einen rechtskräftigen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung.

© dpa/Marcus Brandt

Vorwurf der Vergewaltigung: Freispruch für Karl Dall ist rechtskräftig

Fast zwei Jahre hat sich der Komiker Karl Dall mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung beschäftigen müssen. Jetzt ist sein Freispruch rechtskräftig. Die Klägerin, eine Schweizer Journalistin, zog ihren Berufungsantrag zurück

Der Freispruch des Entertainers Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich am Donnerstag mit. Damit sei der Freispruch des Bezirksgerichts Zürich vom 9. Dezember 2014 rechtskräftig. Dall zeigte sich erleichtert. „Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre“, sagte der 74-Jährige der Deutschen Presse-Agentur

Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft eine Berufung verworfen. Die Berufungsverhandlung war schon angesetzt, und zwar für den 28. September. „Offenbar hat nun als letztes auch die Privatklägerin eingesehen, dass die Berufung aussichtslos ist“, sagte Dalls Verteidiger, Marc Engler. Der Anwalt der Klägerin war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Eine damals 43-jährige Schweizer Journalistin hatte Dall beschuldigt, sie im September 2013 in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben. Sie ist wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft. Das Gericht sprach Dall eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Franken (derzeit knapp 9600 Euro) zu - unter anderem für eine viertägige Untersuchungshaft.

„Ich bin sehr erleichtert“, sagte Dall, der seinen Urlaub in Kanada verbringt. „Fast zwei Jahre musste ich mich mit diesem Mist beschäftigen. Ich möchte jetzt endlich einen Schlussstrich ziehen.“ (dpa)

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