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Ein Gedenkstein für Peggy

© dpa

Mordfall Peggy: Freispruch für Ulvi K. zehn Jahre nach Urteil

Der Mordfall Peggy bleibt einer der ungelösten Kriminalfälle Deutschlands. Nun wurde der geistig behinderte Ulvi K. vom Mord an dem Mädchen freigesprochen, das vor 13 Jahren unter mysteriösen Umständen verschwunden ist.

Im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Eine frühere Verurteilung des geistig Behinderten Ulvi K. wurde aufgehoben. Unterstützer von K. reagierten im Gerichtssaal mit Applaus und Bravo-Rufen auf das Urteil. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in ihren Plädoyers am Dienstag einen Freispruch für den 36-Jährigen beantragt. In dem neu aufgerollten Strafverfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. die Tat nachgewiesen werden kann.

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Drei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn Peggy tötete, um einen vier Tage vorher an ihr begangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Eine Leiche des neun Jahre alten Mädchens wurde trotz vieler Suchaktionen - sogar mit Beteiligung von Kampfjets der Bundeswehr - nie gefunden.

Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die in Deutschland äußerst seltene Wiederaufnahme des Verfahrens an. Dafür gab es zwei Gründe: Ein wichtiger Belastungszeuge räumte im September 2010 kurz vor seinem Tod ein, falsch ausgesagt zu haben. Er hatte 2004 behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die Ermittler eine Tathergangshypothese erstellt hatten. Sie war dem späteren Geständnis von Ulvi K. ähnlich.

Das Geständnis war unter dubiosen Umständen zustande gekommen

Wie der Gerichtssprecher sagte, bewertete der Vorsitzende Richter die bisherigen wesentlichen Zeugenaussagen in dem Wiederaufnahmeverfahren, darunter auch die Aussage eines Gutachters. Dieser hatte im ersten Prozess noch das Geständnis trotz des Widerrufs als glaubwürdig eingestuft. In der Neuauflage konnte er nun aber nicht mehr ausschließen, dass es sich doch um ein Falschgeständnis handelte. Das Geständnis war unter dubiosen Umständen zustande gekommen: Der Verteidiger von K. war nicht dabei, es wurde auch anders als bei anderen Vernehmungen keine Tonbandaufnahme gefertigt.

Viele Anwohner zweifelten von Beginn an an Ulvi K.s Täterschaft

K. musste seine vor zehn Jahren verhängte Haftstrafe bislang noch nicht antreten. Wegen sexueller Übergriffe auf Kinder war er bereits vor dem ersten Prozess in die Psychiatrie eingewiesen worden. Sein Verteidiger hatte im Vorfeld des Prozesses angekündigt, im Falle eines Freispruchs gegen die Unterbringung Rechtsmittel einzulegen.

Der Fall Peggy sorgt seit Jahren in Lichtenberg für Aufregung, viele Bewohner zweifelten an einer Täterschaft von Ulvi K.. Vor allem die Betreuerin des Behinderten verfolgte hartnäckig das Ziel, diesem einen neuen Prozess zu ermöglichen. (AFP/dpa)

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